KFZ-Überführungskosten bei kleinen Lackschaden

Habe an einem angemieteten Wohnmobil einen Lackschaden verursacht. Die Reparaturkosten, die vom Wohnmobilvermierter in Rechnung gestellt werden belaufen sich auf 84,51 € für Beseitigung des Lackschadens zuzüglich KFZ-Überführungsgebühren von 190 € (Entfernungszone bis 45 km). Sind die Überführungskosten in dieser Höhe bei einem Lackschaden von 85 € gerechtfertigt?
Greift hierfür die Selbstbeteiligungsgrenze von 150 €.

Grundsätzlich sind Schäden, die an gemieteten Sachen verursacht werden, nicht durch die Privathaftpflicht abgesichert. Bleibt also die Versicherung des Wohnmobils selber. Die Überführungskosten bleiben im Ermessen des Auftraggebers bzw. der Reparaturwerkstatt und werden bei größerer Position vom Gutachter der Versicherungsgesellschaft auf Angemessenheit beurteilt. Ich persönlich halte das für angemessen. Die Selbstbeteiligung rechnet auf den Gesamtschaden an, also auch auf Überführung.
Dieses stellt keine Rechtsberatung dar, sondern lediglich meine persönliche Auffassung ohne rechtliche Bindung oder Haftung.
Gruß
W.-D. Günther

Hallo!
meiner Erfahrung nach sind die Überführungskosten zu hoch,und nicht gerechtfertigt!
Tip:mit Vermieter nochmals verhandeln:
gesamter Kostenbeitrag bis zur Höhe des SB 150€ geht ok!

lg

thomas