Kfz-Ummeldung

Ein Freund von mir ist im August 2000 von Baden-Würt. nach Bayern umgezogen. Die einwohnermeldamtliche Ummeldung einschließlich Änderung des Personalausweisses hat er sofort beim Meldeamt erledigt. War also ordentlich gemeldet. Allerdings mit dem Ummelden seines Autos hat er sich sehr Zeit gelassen. Diese erfolgte nämlich erst, nachdem er per Benachrichtigung hinter dem Scheibenwischer, von einem Streifenpolizisten auf die abgelaufene ASU hingewiesen wurde, keine Rede davon, das auch das Fahrzeug umgemeldet werden müsste. Jedenfalls hat er natürlich flugs die ASU erledigt und das Fahrzeug auch auf seinen jetzigen Wohnsitz umgemeldet. Diese Prozedur erfolgte im Februar 2002. Einen Bußgeldbescheid hat er nie erhalten und die Sache als erledigt betrachtet. Nun flatterte ihm gestern ein Schreiben der Polizei in Haus in dem sinngemäß stand : Ihr Fahrzeug mit dem Kennzeichen … haben sie am 5.2.2002 auf den Wohnsitz (hier stand die Anschrift unter der er sich im August 2000 angemeldet hatte) angemeldet. Unter dieser Anschrift sind sie nicht gemeldet. Dazu ein Anhörungsbogen.
Irgendwie ist das alles sonderbar, da er auch seine Lohnsteuerkarte 2002 mit korrekter Adresse vom zuständigen Finanzamt der jetzigen Wohnung erhalten hat. Wie geht man mit solchen Gebaren um? Bogenausfüllen, Kopie der Anmeldebestätigung dabei ? und können die Behörden ihm im Nachhinein noch Schwierigkeiten machen wegen der verspäteten KFZ-Ummeldung?
Help
Gruß Inge

Hallo Inge,

Diese erfolgte nämlich erst, nachdem er per
Benachrichtigung hinter dem Scheibenwischer, von einem
Streifenpolizisten auf die abgelaufene ASU hingewiesen wurde,
keine Rede davon, das auch das Fahrzeug umgemeldet werden
müsste.

Woher soll auch der Streifenpolizist wissen, dass dein Freund nicht mehr da wohnt, wo das Auto gemeldet ist?

Ihr Fahrzeug mit dem Kennzeichen …
haben sie am 5.2.2002 auf den Wohnsitz (hier stand die
Anschrift unter der er sich im August 2000 angemeldet hatte)
angemeldet. Unter dieser Anschrift sind sie nicht gemeldet.
Dazu ein Anhörungsbogen.

???
Also nal langsam: dein Freund ist im August 2000 umgezogen und hat jetzt sein Auto auf diese Anschrift umgemeldet?
Also, das sollte doch einfach zu klären sein.
Kopie des Personalausweises an die Anhörung und ab damit.
Kann ich daraus schließen, dass dein Freund fast zwei Jahre sein Auto nicht umgemeldet hat??? tztztztz

und können die Behörden ihm im
Nachhinein noch Schwierigkeiten machen wegen der verspäteten
KFZ-Ummeldung?

Ja, das können sie.
Jedoch müssen hier Fristen eingehalten werden. Wenn dein Freund im Februar das Auto umgemeldet hat, muss spätestens im Mai die Anhörung mit genau diesem Vorwurf erfolgen.
6 Februar Ummeldung ===> Datum des Anhörungsbogens spätestens 5 Mai.
Schaut mal da drauf, wenn die Anhörung später erfolgt ist: Pech für die Behörde.

Gruß
HaWeThie