Hallo,
gibt es nach einem Umzug (in einen anderen Landkreis)eine Frist, bis wann ich mein Pkw ummelden muss?
Das Problem ist nämlich: zzt. ist das Pkw noch in Leipzig gemeldet, da dort der Hauptwohnsitz ist, der Nebenwohnsitz ist allerdings in Mainz und wird demnächst zum Hauptwohnsitz und der in Leipzig wird aufgelöst.
Doch es gibt schon einen neuen Mietvertrag für eine Wohnung in Wiesbaden, aber erst ab Februar.
Muss der Pkw nun erst für Mainz angemeldet werden und dann für Wiesbaden? Wenn ja wird das ja ganz schön teuer! Oder gibt es da irgendwelche Ausnahmen oder ähnliches?
vielen Dank
marcel
Hallo,
wenn Du das Landratsamt über diesen Umzug informierst kann das funktionieren. Ging bei mir jedenfalls. Erkundige Dich bei der Zulassungsstelle und gib dort Auskunft über den Sachverhalt.
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Hallo,
eine Frist beim Umzug gibt es eigentlich nicht, im Gesetzestext heißt es „unverzüglich“, was auch immer das genau bedeutet 
Ich hoffe, ich bin richtig informiert: Früher musste bei mehreren Wohnsitzen das Fzg. am Hauptwohnsitz zugelassen sein. Heute hingegen dort, wo das Fzg. am meisten genutzt wird. Frage mich aber bitte nicht, wer da irgendwas kontrollieren will, solange das Fzg. da zugelassen ist, wo Du noch gemeldet bist.
Beste Grüße
Guido
Hallo,
Ich hoffe, ich bin richtig informiert: Früher musste bei
mehreren Wohnsitzen das Fzg. am Hauptwohnsitz zugelassen sein.
Heute hingegen dort, wo das Fzg. am meisten genutzt wird.
Frage mich aber bitte nicht, wer da irgendwas kontrollieren
will, solange das Fzg. da zugelassen ist, wo Du noch gemeldet
bist.
Beste Grüße
Guido
Nun ist es wieder so, seit 01.07.07?? ist nun die Fahrzeugverordnung in Kraft und nun ist wieder die Hauptwohnung massgebend.
Gruss Sid