A besitzt ein Auto, welches auf B angemeldet ist. Mit B gibt es nun ernsthafte Streitigkeiten. Nun soll dieses Auto auf Familienmitglied C umgemeldet werden.
Wie meldet man nun das Auto um? Meldet B das Auto ab und C wieder an? Kann A mit zwei Vollmachten (von B zur Abmeldung und von C zur Anmeldung) das Auto ummelden?
Welche Unterlagen werden benötigt? Es handelt sich um einen Halterwechsel im gleichen Landkreis.
Mit B gibt
es nun ernsthafte Streitigkeiten. Nun soll dieses Auto auf
Familienmitglied C umgemeldet werden.
Wie meldet man nun das Auto um? Meldet B das Auto ab und C
wieder an? Kann A mit zwei Vollmachten (von B zur Abmeldung
und von C zur Anmeldung) das Auto ummelden?
Welche Unterlagen werden benötigt? Es handelt sich um einen
Halterwechsel im gleichen Landkreis.
Der Eigentümer des Autos kann das Fahrzeug ummelden.
Er benötigt dazu den Kfz-Schein, Kfz-Brief, Personalausweis und eine EVB-Nr. (ehemals Deckungskarte).
A hat den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief.
Im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief steht B
A hat das Auto gekauft (finanziert), zahlt dafür und fährt dieses. Wegen der Versicherung läuft das Auto als Zweitwagen auf B.
A ist doch trotzdem der Eigentümer und B der Halter - oder?
Der Eigentümer des Autos kann das Fahrzeug ummelden.
Er benötigt dazu den Kfz-Schein, Kfz-Brief, Personalausweis
und eine EVB-Nr. (ehemals Deckungskarte).
Kann unter diesen Umständen A mit den Unterlagen das Auto einfach so ohne Einverständniserklärung / Anwesenheit von B auf seinen Namen (oder auf jemanden anderen) ummelden?
Kann unter diesen Umständen A mit den Unterlagen das Auto
einfach so ohne Einverständniserklärung / Anwesenheit von B
auf seinen Namen (oder auf jemanden anderen) ummelden?
A geht mit Zulassungsbescheinigung I und II, einer Vollmacht von C, einer Einzugsermächtigung für die KFZ Steuer und der Nummer von der Versicherung zur Zulassungsstelle und meldet das KFZ auf Halter C um.
man hätte…
… übrigens auch das Auto von Anfang an auf A anmelden können und der Versicherungsnehmer wäre B gewesen…
Versicherungsnehmer und Halter müssen nicht identisch sein…
Ich kann dazu nur meine persönliche Erfahrung besteuern. Aus Niedersachsen.
Nach meiner Scheidung wollte B von A die LKWs ummelden. Probleme gab es, da es innerhalb der Familie/Ehepaar passieren sollte. Weil, es hätte ja sein können, daß ich meiner Frau die Papiere geklaut haben könnte. Also brauchte ich von Ihr eine Erklärung, daß es alles seine Ordnung hatte.
Aber wie gesagt, das war die Umschreibung von Ehefrau auf Ehemann.
Ob es genauso gewesen wäre, wenn z.B. das Kind ein Fahrzeug vom Elternteil ummelden will ?
Frage einfach bei der Zulassungsstelle nach.
Vielleicht ist es ja auch möglich das Auto einen Tag stillzulegen… Obwohl die Einwände der Behörde die gleichen sein müßten.