KfZ Ummeldung nach 4 Jahren noch nicht gemacht

Hallo,

hab da mal eine Frage, Eine Freundin ist vor ca 3 1/2 Jahren umgezogen in eine andere Stadt und in einen anderen Landkreis (Bundesland), hat ihr Fahrzeug aber bis heute nicht umgemeldet! Fährt also noch mit den Kennzeichen und den Daten vom alten Wohnort. Was kann schlimmstenfalls auf sie zukommen??
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Grüsse

Laut Gesetz ist die Kfz Ummeldung unverzüglich nach dem Umzug vorzunehmen (27,3, Abs.1 StVZO)ansonsten droht ein Bußgeld. Ab einer Fristüberschreitung des Zeitraum von 8-9 Monaten seit dem Umzug sind Bussgelder in Höhe von 75-100 Euro zu bezahlen. Des weiteren kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen, falls sich die Regionalklassen unterscheiden. … mehr auf http://w-w-w.ms/a49wnr

Hallo,

Hallo,

hab da mal eine Frage, Eine Freundin ist vor ca 3 1/2 Jahren
umgezogen in eine andere Stadt und in einen anderen Landkreis
(Bundesland), hat ihr Fahrzeug aber bis heute nicht
umgemeldet! Fährt also noch mit den Kennzeichen und den Daten
vom alten Wohnort.

Könnte es auch sein, dass das Fahrzeug einen anderen Halter hat,
(z.B.: der Vater) der noch im alten Wohnort wohnt ?

Gruß Merger

Eltern im wohnort schon, aber andere Straße.

Hast meine Frage nicht verstanden ?

Ich fragte nach dem Fahrzeughalter.

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hab da mal eine Frage, Eine Freundin ist vor ca 3 1/2 Jahren
umgezogen in eine andere Stadt und in einen anderen Landkreis
(Bundesland), hat ihr Fahrzeug aber bis heute nicht
umgemeldet!

Das wäre doch spätestens bei der Hauptuntersuchung aufgefallen oder hat sie die auch verschlafen ? Dann allerdings hätte sie ein Problem.

Sie selbst ist Fahrzeughalter. Das ist ja das Problem.

Hauptuntersuchung wurde gemacht. Aber die haben wohl nichts gesagt.

Könnte es sein, dass sie an der alten Adresse noch polizeilich gemeldet ist ?

Ansonsten kann ich das ganze nicht verstehen.
Denn alleine durch die TÜV-Untersuchung wäre dies ja schon aufgefallen.

Hauptuntersuchung wurde gemacht. Aber die haben wohl nichts
gesagt.

Mit Verlaub, das glaube ich nicht. Da stimmt etwas mit der Fallschilderung nicht.

1 Like

Hi,

Prüft der TÜV (oder Dekra ect.) die Halterdaten? Wenn ich mich richtig erinnere, wurde bei der letzten HU meines Wagens nur der Fahrzeugschein verlangt. Ob die dort drin stehende Adresse richtig ist oder nicht hat die Dame an der Kasse nicht interessiert…

Grüßle
Frank K.

Das wäre doch spätestens bei der Hauptuntersuchung aufgefallen

Wie denn? Man muß doch keine Meldebestätigung/Ausweis vorlegen. Man kann auch andere Personen mit dem Kfz zum TÜV schicken.

Hallo!

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Soll sie doch. Zur Sicherheit würd ich auf die Zulassungsstelle gehn, wo der Wagen noch angemeldet is u die Kiste dort stilllegen. Dafür brauchts keinerlei Dokumente, aus denen hervorgehen würde, dass der Halter zwischenzeitlich verzogen is. Einfach Fahrzeugpapiere u Kennzeichen vorlegen u gut is. Problematisch wirds allerdings, wenn ne Erstattung der Steuern o.ä. ansteht. Aber auch da gibts mit Sicherheit ein Hintertürchen, indem man sagt „Bin NUN umgezogen, Dokumente bitte an die neue Adresse schicken.“

TÜV & Co interessieren sich herzlich wenig für den Zulassungsbezirk. So lange ich in Frankfurt/Main gewohnt u geschafft hab, bin ich trotzdem zur Werkstatt meines Vertrauens in meinen ehemaligen Heimatort gefahren. Der Prüfer hat zwar gestutzt ob des „F“ am Anfang des Kennzeichens, aber die HU hat er trotzdem durchgezogen :wink:

Grüsse

Gruss

Mutschy

Hallo!

Wenn sie ein natürlicher Mensch sind müssen sie Vorname und Familienname angeben.
Bei juristischen Personen steht nur der Name.
Sehen sie mal nach.
Es ist bei der Ummeldung im Gesetz sehr komisch. Man soll die Ummeldung vornehmen, aber es steht so komisch im Gesetz. Wenn man das wörtlich nimmt, ist keine Ummeldung nötig.

Gerhard