Kfz-Ummeldung nach Umzug

Liebe Experten!

Angenommen, man hat nach dem Umzug in den Nachbarort den Wagen nicht umgemeldet.

Das ganz ist bereits 8 Jahre her.

Nun hat das jemand bei der Zulassungsstelle gemeldet und man wird aufgefordert, den Wagen umzumelden.

Mit welcher ‚Strafe‘ hat man denn hier zu rechnen?

Und ist die Strafe umso höher, je länger der Umzug zurückliegt?

Danke für Antworten
sagt die
Flaschenpost

Hallo,

Nun hat das jemand bei der Zulassungsstelle gemeldet und man
wird aufgefordert, den Wagen umzumelden.
Mit welcher ‚Strafe‘ hat man denn hier zu rechnen?

In § 13 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) sind die Mitteilungspflichten geregelt. § 48 FZV sagt aus, dass jemand ordnungswidrig handelt, wenn er gegen § 13 verstößt.

Die Höhe der Geldbuße ist wiederum in § 17 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten geregelt (mind. 5 Euro und wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens 1000 Euro).
Wenn Aufforderung zur Ummeldung durch die Kfz.Stelle erfolgt, ist das normalerweise erstmal nur ne Aufforderung ohne Bußgeld. Wer dieser nicht nachkommt, kann dann eben auch nen Bußgeldbescheid erhalten - möglich bis 1000 Euro (sowas ist auch unter dem Namen Zwangsgeld bekannt).

Danke für Antworten

Bittschön

Gruß Sid

sagt die

Flaschenpost