Guten Tag,
Was muss bei einer Ummeldung eines Kfz beachtet werden. Wenn das Kfz über einen Privatverkauf von OD nach HH umgemeldet werden soll.
Braucht der Käufer eine Vollmacht (Ausweis) vom Verkäufer, oder geht das mit dem Kaufvertrag?
Da sich die Zulassungstelle und der Halter ändert, habe ich gelesen, dass es nur im Abgemeldeten Zustannd geht. Ist das richtig?
Hat jemand Erfahrung damit oder weiß was dabei zu beachten ist?
Vielen Dank schonmal!!!
Hallo,
Tante Google hätte dir sicher schneller geholfen. Z.B. http://www.strassenverkehrsamt.de/formalitaeten/
Vom Verkäufer selbst braucht man rein gar nichts. Schein, Brief (bzw. die Zulassungsbescheinigungen i+ii), HU+AU-Bescheinigungen (für mich gehören die jedenfalls dazu) und die Kennzeichen hat man ja, wenn man das Auto gekauft hat. Den Empfang läst man sich als Verkäufer natürlich schriftlich bestätigen.
Wenn man den Käufer nicht kennt, empfiehlt es sich immer das Fahrzeug selbst abzumelden, damit der Käufer nicht noch ewig auf seine Kosten damit rumfahren (und was-weiß-wer damit anstellen kann) kann. Notwendig ist das aber nicht, formell genügt es den Verkauf der Zulassungsstelle und der Versicherung mitzuteilen.
Cu Rene