hallo,
weiss jemand wie man sich bei kfz-unfällen mit hasen,katzen… verhalten muß?
danke
Friedrich
hallo,
weiss jemand wie man sich bei kfz-unfällen
mit hasen,katzen… verhalten muß?
danke
Friedrich
Was denn genau?
Geht es Dir um den Schaden an Deinem Fahrzeug oder ganz allgemein?
Gruß
GrasdeHopp
hallo,
wenn z.B ich eine Katze angefahren habe
-muß ich die Polizei verständigen?
-oder den Tierarzt?
-darf ich das Tier von seinen Qualen erlösen
wenn die Verletzung zu stark ist???
danke
Friedrich
Du mußt nicht die Polizei verständigen.
Du hast auch nicht die Verpflichtung, daß Tier zu einem Tierarzt zu bringen. (An alle Katzenbesitzer: Es tut mit auch leid)
Selten wirst Du einen Tierarzt finden, der zur Unfallstelle kommt. Wenn Du Dich entschließt, daß Tier zu einem Tierarzt zu bringen, mußt Du auch zunächst für die Kosten aufkommen. Wenn der Tierhalter nicht ermittelt werden kann, bleibst Du auch auf den Kosten sitzen. Und die können ganz erheblich sein.
Schwieriger ist das mit dem Töten des Tieres. Du mußt mit dem erbosten Tierhalter rechnen.Er hat vielleicht andere Vorstellungen davon, wann das Tier nicht mehr zu retten ist.
In diesem Fall würde ich auf jeden Fall die Verantwortung abschieben und die Polizei verständigen. Die hat auch die geeigneteren Mittel. Wenn Du mit dem Wagenheber auf dem Schädel des Tieres `rumhaust, ist das auch für Außenstehende kein schöner Anblick.
Gruß
GrasdeHopper
und hoffentlich bleibt es Dir erspart, ein Lebewesen zu verletzen, welches bestimmt von einem Menschen geliebt wird. Der zu Hause sitzt und immer wieder zur Tür schaut und nach Tagen liebevoll viele Handzettel an Bäume heftet.
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also so weit ich informiert bin, muss du das angefahrene tier - katze od. hund z.bsp. - anschauen und den halter ausfindig machen bzw. die polizei anrufen.
bei wild musst du den zustaendigen revierleiter (foerster, jaeger) verstaendigen, das geht aber auch ueber die polizei.
gruss sabine
Bremsen für Tiere nicht immer angemessen
Wer wegen Kleintieren bremst und einen Unfall verursacht, bekommt nicht in jedem Fall Geld von der Teilkaskoversicherung. Ein Hase, so entschied ein Gericht, sei kein angemessener Grund für ein riskantes Bremsmanöver. (OLG Schleswig, 31.5.95, Az: 9 U 129/94)
Gruß,
Delia
hallo,
weiss jemand wie man sich bei kfz-unfällen
mit hasen,katzen… verhalten muß?
danke
Friedrich