Kfz-Unfall, Frage

Hallo Leute,

wir haben ein kleines Problem in der Familie. Mein Onkel hat Anfang September auf dem Parkplatz beim Ausparken ein anderes Auto angefahren. Eine geschlagene Stunde gewartet, kam niemand. Weder am eigenen Fahrzeug noch am Fremdfahrzeug waren Schäden zu sehen. Er ist also zum Parkplatzwächter und hat seine kompletten Daten, also Name, Adresse, Kennzeichen, TelNr. hinterlassen, ist dann heimgefahren. Eine Woche später gab´s Besuch von der Polizei, sie haben das Auto fotografiert, unterschrieben hat er nichts. Er hat auch darauf hingewiesen, daß er seine Daten hinterlassen hat, was die Beamten nach telefonischer Rücksprache bestätigt haben.
So weit so gut.
Jetzt, 5 Monate später, kommt ein Brief von der Staatsanwaltschaft, 400 Euro Strafe wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Das kann doch nicht sein?
Erstens hat er ja eine Stunde gewartet (er ist 68 Jahre alt und nicht bei bester Gesundheit, kam gerade vom Arzt), zweitens hat er seine Daten hinterlassen.
Wie kann man dagegen vorgehen?

Dankbare Grüße

Helen

hi helen,

leider hat er eins nicht getan…
er haette den „unfall“ der polizei melden muessen.
weil jetzt ist der tatbestand der unfallflucht
gegeben. ist natuerlich arschig… wer auch immer das
eingeleitet hat…
manchmal passierts in der tat „automatisch“ seitens der polizei… wahrscheinlich langweilen die sich…

es soll schon faelle gegeben haben, dass der unfall verursacher sogar einen zettel ans auto geklebt hat mit seiner adresse… und dennoch wegen fahrerflucht angezeigt wroden ist… inwieweit man da rechtlich gegen vorgehen kann (auch unter beruecksichtigung des hohen alters) und das am ende erfolgreich ist…weiss ich nicht…

aber fest steht… er haette es der polizei melden muessen. :frowning:

sorry

Grusz

PixelKoenig

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Hallo,

leider keine gute Nachricht:
Es war gut dass er solange gewartet hat.
Wenn nach einer angemessenen Wartezeit keiner kommt, darf man zwar den Unfallort verlassen, muss sich aber sofort zur Polizei begeben und den Unfall melden, sonst ist es Unfallflucht.

Am besten ist es, und von mir schon praktiziert, nachdem mir das gleich passiert ist, sofort die Polizei an den Unfallort bitten.

Gruß
Michael

Hallo,

man darf nach angemessener Wartezeit den Unfallort verlassen, allerding besteht die Meldepflicht bei der zuständigen Polizeidienststelle. Geschieht dies nicht innerhalb von 24h, so ist der Tatbestand der Unfallflucht erfüllt.
Man kann nur auf die Einsicht des Richters hoffen und darauf, dass der Geschädigte keine Bereicherungsabsichten hat.
MfG Dirk

Hallo,

Dirk hat es knapp und gut gehalten.

Ein Parkplatzwächter und eine Windschutzscheibe, wo man Zettel hinterlassen kann sind nicht sonderlich Beweiskräftig.

Immer als erstes die Polizei benachrichtigen, mache ich genauso, wenn ich auf der Linie einen Außenspiegel „rasiert“ hatte und weiterfahren mußte. Hatte bisher nie Probleme gegeben.

Ich würde das einem RA übergeben, oder das Bußgeld anfechten und somit einen Gerichtstermin heraufbeschwören, damit der Angeklagte mündlich seine Unschuld beteuern kann und man dies eben vor Gericht klärt.

gruß

dennis

Eine Woche später

gab´s Besuch von der Polizei, sie haben das Auto fotografiert,
unterschrieben hat er nichts. Er hat auch darauf hingewiesen,
daß er seine Daten hinterlassen hat, was die Beamten nach
telefonischer Rücksprache bestätigt haben.
So weit so gut.
Jetzt, 5 Monate später, kommt ein Brief von der
Staatsanwaltschaft, 400 Euro Strafe wegen unerlaubten
Entfernens vom Unfallort. Das kann doch nicht sein?

Hallo Helen,
den Brief von der Staatsanwaltschaft deute ich mal als Strafbefehl?!
Verwunderlich ist hier jedoch, dass der Delinquent nicht zur Sache gehört worden sein soll. Gemäß § 163a StPO hätte vor dem Abschluss der Ermittlungen eine Vernehmung als Beschuldigter stattfinden müssen.
Bei dieser Gelegenheit wäre auch die Möglichkeit zur Darstellung entlastender Umstände gewesen.
Im Zweifelsfalle hilft da nur der Gang zum Anwalt.
Dachsgruß

ich nochmal, hallo.

Okay, also Mist gebaut (wenigstens bin ich selbst jetzt für die Zukunft schlauer).
Falls man damit zum RA geht, wieviel könnte der Kram so kosten? Rechtsschutzversicherung nicht vorhanden.
Er kann sich größere Ausgaben nun mal nicht leisten, da seine Rente noch nicht mal doppelt so hoch ist wie diese Strafe… Wie sind denn die Chancen, daß die Strafe bei einer Gerichtsverhandlung zumindest niedriger angesetzt wird? Ich hab von Rechtsanwälten Null Ahnung :frowning:

Viele Grüße

Helen

ich nochmal, hallo.

Okay, also Mist gebaut (wenigstens bin ich selbst jetzt für
die Zukunft schlauer).
Falls man damit zum RA geht, wieviel könnte der Kram so
kosten? Rechtsschutzversicherung nicht vorhanden.
Er kann sich größere Ausgaben nun mal nicht leisten, da seine
Rente noch nicht mal doppelt so hoch ist wie diese Strafe…
Wie sind denn die Chancen, daß die Strafe bei einer
Gerichtsverhandlung zumindest niedriger angesetzt wird? Ich
hab von Rechtsanwälten Null Ahnung :frowning:

Hallo Helen,
zu den Kosten des RA können Dir bestimmt die hier im Brett anwesenden etwas sagen. Ist dein Onkel eventuell im ADAC (dort ist eine Rechtsberatung im Mitgliedsbeitrag eingeschlosssen)?
Zu den Chancen vor Gericht: „Vor Gericht und auf hoher See bist Du alleine…“ Also, entweder zähneknirschend zahlen oder streiten - die Entscheidung muss er alleine treffen.
Dachsgruß

Hallo Helen,

ist auch für Mittlelose möglich.

Falls man damit zum RA geht, wieviel könnte der Kram so
kosten? Rechtsschutzversicherung nicht vorhanden.
Er kann sich größere Ausgaben nun mal nicht leisten, da seine
Rente noch nicht mal doppelt so hoch ist wie diese Strafe…

Auch für solche Fälle sollte sich Dein Bekannter einen Rechtsberatungsschein beim zuständigen Amtsgericht holen können. Unterlagen über die finanzielle Situation nicht vergessen!

Gruß, Karin