KFZ-Unfall+ Fragen bzgl. Versicherung

Hallo,

folgendes Szenario:

Es kommt zu einem Autounfall, die Schuld wurde auch schon vom Verursacher eingeräumt, sowie dessen Versicherung eingeschaltet. Nach Absprache bestätigte die Versicherung auch schon, dass der Schaden durch sie reguliert wird.

Nun einige Fragen zum Geschädigten:

-Inwiefern kann man die Tatsache, dass das eigene KFZ nun ein Unfallwagen ist, durch die Versicherung des Unfallverursachers „regulieren“ lassen? Gibt es da festgeschriebene Sätze?

-Ein Ersatzwagen für die Zeit der Reparatur(bis zur Fahrtüchtigkeit) wurde dem Geschädigten durch die Versicherung schon gestellt. Da aufgrund des Zeitpunktes(Samstag 1230) kein Autovermieter mehr in der Lage war, das Ersatzauto direkt zum Unfallort zukommen zu lassen, musste der Geschädigte sich von einem Dritten dorthin fahren lassen. Vom Autovermieter mussten nun der Geschädigte sowie der Helfer zum Unfallort zurück fahren. Die Entfernung zum Unfallort beträgt 50km, die Fahrtdauer für eine einfache Strecke ca. 1 Stunde–>3x 50km
-Leider muss der Geschädigte am Sonntag zu seinem Arbeitsort fahren, welcher 350km entfernt ist und welcher auch seinen Erstwohnsitz darstellt. Da am Ende der Woche(Freitag) das reparierte Auto wieder am Unfallort abgeholt werden muss, ist eine erneute Fahrt zum Unfallort hin und danach zum Wohnsitz zurück notwendig(2x 350km), sowie die Fahrt zum Autovermieter(mit einem zusätzlichen zweiten Auto für die Rückfahrt)–>3x 50km

-Angenommen, der Verursachte Schaden beträgt x Euro. Der Schaden setzt sich zusammen aus x/2 € notwendigen Arbeiten am Auto, um die Verkehrstüchtigkeit wieder zu gewährleisten und x/2 €, die nur der optischen Aufwertung dienen. Da es sich aber um ein ziemlich altes Auto handelt, würde der Geschädigte gerne alle notwendigen Arbeiten durchführen lassen, den restlichen Betrag für die optischen Arbeiten lieber einbehalten. Gibt es eine Möglichkeit, dass er von der Versicherung „ausbezahlt“ wird, oder zahlt die Versicherung nur, wenn sie quasi die fertige Rechnung von der Werkstatt vorliegen hat?(Oder zahlt sie schon nach Vorlage des Gutachtens, also vor der Reparatur?)

-Gibt es irgendwelche Fristen, die der Geschädigte beachten sollte?

So, dies war ein ziemlich langer Text…vielen Dank schon mal an alle, die sich die Mühe gemacht haben, diesen bis zum Schluss zu lesen :smile:

Mit freundlichen Grüßen

Hi,
vorweg… meine Kenntnisse beruhen nur auf gelesenem. Bin kein Rechtsexperte… bitte nötigenfalls deshalb Abstriche machen.

Fakt: Der Geschädigte ist gehalten, die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Abrechnung geht auf Gutachterbasis:
Gutachten xxx €. Reparatur wird nur für Wiederherstellung der Fahrsicheit durchgeführt = Rest in eigene Tasche.
Oft ist dieses aber umstritten, da manch einer absichtlich Unfälle verursacht und damit dann Geld verdient.

Bei Gutachterabrechnung sind die Zusatzkosten für Fahrereien, Telefonate usw. oft mit der Pauschale beglichen. Man könnte also auch mehr zahlen müssen.

Abrechnung auf Rechnungsbasis:
Alle Kosten müssen beglichen werden. Die Reparaturkosten dürfen sogar höher sein als der aktuelle Zeitwert. (Faktor 1,5 ?)
Achtung: Bei Mietwagen wird gerechnet, dass man in dieser Zeit natürlich am eigenen Wagen keinen Verschleiß usw. hat. Es wird oft empfohlen, dass man deshalb eine Klasse kleiner nimmt als das eigene Kfz ist… damit man nachher nicht noch draufzahlen muss.

Empfehlung:
Gutachter einschalten. Kosten müssen übernommen werden wenn der Schaden voraussichtlich 1000€ (???) übersteigt.
Dann vor der Reparatur abklären mit Versicherung:

  • wenn Reparaturkosten über dem Zeitwert liegen… kann die Versicherung einen gleichwertigen Wagen besorgen, so dass sie Geld sparen kann ? Falls ja: Adresse nennen lassen… und die sollen schon mal den Wagen festhalten lassen.
    So können die sich nachher nicht rausreden, dass ein unbeschädigter Wagen bedeutend billiger als die Reparatur gewesen wäre.

  • Die versicherung muss die Fahrt des reparierten Kfz vom Unfallort bis zur Wohnadresse nicht mehr bezahlen, da dieser Weg ja (ohne Unfall) sowieso entstanden wäre.
    Alle DFahrten des Mietwagens tragen der Unfallentfernung Rechnung.
    Die „Pendelfahrten“ eibnes dritten wären mit einem Taxi getätigt worden, da ansonsten nur festgesetzte Pauschalen ersetzt werden (pro Km 0,x0€)

  • vielleicht sollte man sich den reparierten Wagen von der Werkstatt zum Autovermieter bringen lassen. (2 Kfz+ 2 Fahrer von Werkstatt zum Vermieter - 1 Kfz + 2 Fahrer zurück zur Werkstatt)
    Die entstehenden Kosten werden auf der Rechnung an die Versicherung mit aufgeführt.
    Man spart sich damit die Pendelei und auch Kosten.

Ablauf aktuell:
Mietwagen geht zurück an Vermieter, Werkstatt bringt reparieertes Kfz zum Vermieter (beide Kosten werden übernommen, wenn auf Rechnungsbasis abgerechnet wird)
Repariertes Kfz wird zum Wohnort zurück gefahren (Fahrtkosten werden nicht übernommen, da der Weg auch ohne Unfall zurückgelegt worden wäre.)
Zusätzliche Zeitkosten für Abholung und Rückfahrt sollten aber übernommen werden… ich rechne mit ca. 7-8 Stunden Gesamtaufwand für Abholfahrt

Abrechnung:
Versicherung zahlt Miete und Reparaturkosten + nötigen Aufwendungen. Versicheung zahlt Wertausgleich für Unfallschaden.
Versicherung könnte „eigene Erspanis“ (wie erwähnt) in Abzug von den Mietkosten bringen, wenn die gleiche Kfz-Klasse genommen wurde wie der Unfallwagen ist.
Diese „Ersparnis“ wird dann vom Wertausgleich abgezogen.

Ich habe es übrigens mal Folgendes erlebt:
Kleinen Parkschaden verursacht. Polizei gerufen und danngemeinsam die Beule gesucht. War nur minimal. „Smart-Repair“ hätte schnell geholfen.

Als die Versicherung mir über den Schaden schrieb, habe ich die Rechnung zur Einsicht verlangt.
Der „geschädigte“ hatte einen neuen Kotflügel einbauen lassen, mehrere Bleche wurden erneuert, die ganze Seite neu lackiert und dann noch 2 Wochen einen Mietwagebn genommen… Die Reparatur dauerte übrigens nur 3 Tage mit allem „drum und dran“.
Die x-Tausend € Kosten wurden voll beglichen…
Sowas nenne ich „der Geschädigte ist so zu stellen als wenn der Unfall nicht passiert wäre“…

Seitdem warte ich immer darauf, dass mir etwas gleichartiges als Geshädigter passiert. Eine halbe Fahrzeuglackierung und diverse Schweißarbeiten könnte mein Wagen auch gut vertragen für eine kleine Beule im Kotflügel.

Ich wäre dann auch so pingelig, dass selbst leichte Farbnuancen angepasst werden müssten, damit der Schaden nicht sichtlich wäre.

Gruß
BJ

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für die erste Antwort,

einige Fragen auch hierzu: Wer entscheidet denn , ob der Schaden aufgrund des Gutachtens oder auf Rechnungsbasis beglichen wird? Ist dies von Versicherung zu Vers. unterschiedlich oder kann das der Geschädigte entscheiden?

Zu den diversen Pendeleinen muss gesagt sein, dass ALLE notwendig waren(vielleicht habe ich es etwas undeutlich erklärt*g*). Deinen Erläuterungen entnehme ich jetzt also, dass er hierfür eine Art Pauschale für die Kosten und den Zeitaufwand gibt? Ebenso für Telefonate…(Egal ob Gutachter-oder Rechnungsbasis?)

Wegen der Schadenshöhe: Das Fahrzeug hatte vor dem Unfall einen Wert von ca. 5000€, der Schaden beträgt ungefähr 3500€. Deswegen kommt der gleichwertige Ersatzwagen nicht in Betracht.

MfG