Hallo,
folgendes Szenario:
Es kommt zu einem Autounfall, die Schuld wurde auch schon vom Verursacher eingeräumt, sowie dessen Versicherung eingeschaltet. Nach Absprache bestätigte die Versicherung auch schon, dass der Schaden durch sie reguliert wird.
Nun einige Fragen zum Geschädigten:
-Inwiefern kann man die Tatsache, dass das eigene KFZ nun ein Unfallwagen ist, durch die Versicherung des Unfallverursachers „regulieren“ lassen? Gibt es da festgeschriebene Sätze?
-Ein Ersatzwagen für die Zeit der Reparatur(bis zur Fahrtüchtigkeit) wurde dem Geschädigten durch die Versicherung schon gestellt. Da aufgrund des Zeitpunktes(Samstag 1230) kein Autovermieter mehr in der Lage war, das Ersatzauto direkt zum Unfallort zukommen zu lassen, musste der Geschädigte sich von einem Dritten dorthin fahren lassen. Vom Autovermieter mussten nun der Geschädigte sowie der Helfer zum Unfallort zurück fahren. Die Entfernung zum Unfallort beträgt 50km, die Fahrtdauer für eine einfache Strecke ca. 1 Stunde–>3x 50km
-Leider muss der Geschädigte am Sonntag zu seinem Arbeitsort fahren, welcher 350km entfernt ist und welcher auch seinen Erstwohnsitz darstellt. Da am Ende der Woche(Freitag) das reparierte Auto wieder am Unfallort abgeholt werden muss, ist eine erneute Fahrt zum Unfallort hin und danach zum Wohnsitz zurück notwendig(2x 350km), sowie die Fahrt zum Autovermieter(mit einem zusätzlichen zweiten Auto für die Rückfahrt)–>3x 50km
-Angenommen, der Verursachte Schaden beträgt x Euro. Der Schaden setzt sich zusammen aus x/2 € notwendigen Arbeiten am Auto, um die Verkehrstüchtigkeit wieder zu gewährleisten und x/2 €, die nur der optischen Aufwertung dienen. Da es sich aber um ein ziemlich altes Auto handelt, würde der Geschädigte gerne alle notwendigen Arbeiten durchführen lassen, den restlichen Betrag für die optischen Arbeiten lieber einbehalten. Gibt es eine Möglichkeit, dass er von der Versicherung „ausbezahlt“ wird, oder zahlt die Versicherung nur, wenn sie quasi die fertige Rechnung von der Werkstatt vorliegen hat?(Oder zahlt sie schon nach Vorlage des Gutachtens, also vor der Reparatur?)
-Gibt es irgendwelche Fristen, die der Geschädigte beachten sollte?
So, dies war ein ziemlich langer Text…vielen Dank schon mal an alle, die sich die Mühe gemacht haben, diesen bis zum Schluss zu lesen 
Mit freundlichen Grüßen