KFZ Unfall / Gutachter und Reparatur

Mal folgender Fall angenommen:
Autounfall, Verursacher und Geschädigte stehen fest. Der Schaden wird der Versicherung gemeldet.

Auf was hat der Geschädigte konkret Anspruch?
Der Schaden beläufe sich z.B. mal auf ca. 2000-2500,- Euro.

Hat der Geschädigte Recht auf ein Gutachten von einem unabhängigen Gutachter seiner Wahl? Gibt es gesetzliche Regelungen die dies bestätigen? Falls ja, welche?

Kann der Geschädigte nach Anfertigung des Gutachtens die Auszahlung der errechneten Reparaturkosten verlangen? Gibt es auch hier gesetztliche Regelungen die dies bestätigen und wenn ja welche.

Kann der Geschädigte nach Anfertigung des Gutachtens dann auch trotzdem noch die Reparatur einer entsprechenden Vertragswerkstatt verlangen. (hier natürlich ohne Auszahlung der errechneten Reparaturkosten aus Gutachten)

Das Auto ist z.B. mal gerade 2 Jahre alt, gibt es einen Anspruch auf Wertminderung? Wird dieser vom Gutachter berechnet?

Hallo!

Hat der Geschädigte Recht auf ein Gutachten von einem
unabhängigen Gutachter seiner Wahl?

Ja.

Kann der Geschädigte nach Anfertigung des Gutachtens die
Auszahlung der errechneten Reparaturkosten verlangen?

Ja.

Kann der Geschädigte nach Anfertigung des Gutachtens dann auch
trotzdem noch die Reparatur einer entsprechenden
Vertragswerkstatt verlangen. (hier natürlich ohne Auszahlung
der errechneten Reparaturkosten aus Gutachten)

Ja.

Das Auto ist z.B. mal gerade 2 Jahre alt, gibt es einen
Anspruch auf Wertminderung? Wird dieser vom Gutachter
berechnet?

Ja.

Es ist sogar noch toller: Der Geschädigte muss gar nicht erst in gesetzen und Kommentaren herumblättern, sondern kann den ganzen Kram einfach einem Anwalt geben, ohne einen Cent dazu zu bezahlen. Dann muss er auch keine Angst haben, vom Versicherer über den Tisch gezogen zu werden.