Hallo liebe Experten,
ein Bekannter hat etwas Ärger nach einem Autounfall und ich hoffe, Ihr könnt ihm mit ein paar Denkanstößen/Erfahrungen weiterhelfen.
Folgende Ausgangssituation:
Gegen das (regulär am Straßenrand) geparkte Auto eines Bekannten fährt ein Lastwagen beim zurückstoßen. Unfallflucht. Zeugin sieht den Vorfall, Fahrer (und damit die Versicherung des Unfallgegners) wird polizeilich ermittelt.
Geschädigter läßt durch Kfz-Werkstatt Kostenvoranschlag erstellen, dieser beläuft sich auf ca. 1620.- (inkl. MWSt)
Versicherung (wegen Regulierung des Haftpflichtschadens) schickt Gutachter. Dieser stellt fest: Schaden zu beheben für 1200.- (also ca. 75% des Kostenvoranschlags).
Nun meine Fragen:
1.) Ist diese Differenz zwischen Werkstattvoranschlag und Gutachterbetrag im Rahmen des Erwartbaren ?
2.) Bringt es (erfahrungsgemäß) etwas, selbst einen Gutachter zu bestellen ?
3.) Da der Bekannte vorhatte (schon vor dem Unfall) das Auto demnächst zu verkaufen:
- ist es üblich/möglich, sich von der Versicherung den Betrag auszahlen zu lassen (mit oder ohne MWSt) ?
- Bei einem 7 Jahre alten Gebrauchtwagen, so aus dem Gefühl heraus: lohnt es sich eher zu reparieren und dann zu verkaufen ? Oder lieber mit dem Schaden verkaufen (es geht um eine Delle in der Beifahrertür)?
Vielen lieben Dank im voraus,
viele Grüße
mms