KFZ-Unfall ---> Kosten

Guten Tag!

Ich habe folgendes Problem:

Mir ist gestern jemand hinten drauf gefahren.Ich bin NICHT Schuld am Unfall. Ich war jetzt in der Werkstatt und lasse gerade ein Gutachten anfertigen. Da mein Auto nicht mehr fahrtüchtig ist, habe ich ein Leihwagen bekommen.

Nun ist die Frage, ob ich diese Kosten (für den Leihwagen) erstattet bekomme?

Soweit ich weiss nur dann, wenn ich diesen Schaden auch Reparieren lasse. Ich möchte mir aber die Kosten lieber auszahlen lassen (abzl. der MwSt.) Geht das???

DANKE SCHON MAL FÜR DIE ANTWORT!!!

Gruß

StuStu

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen

Gruß,
Micha

Ja und nein… kommt drauf an wie die Vers. das sieht… aber der Gutachter wird berechnen für wie viele Tage Sie einen Ersatzwagen erhalten und dann abwarten was die Vers. zahlt…

das war dann ja ne nette „Zusammenkunft“ wenn der Wagen nicht mal repariert werden soll… oder steht grad ein Urlaub an… :wink:

Hallo und Danke für die Antwort!

Also das Auto soll evtl. in Zahlung gegeben werden.

Möchte die Gegenversicherung denn keine Bilder oder so das der Schaden auch tatsächlich behoben wurde?

Gruß Stutu

das macht alles der Gutachter!!!

und wenn Sie nach Gutachten abrechnen möchten dann sagen Sie es dem Gutachter oder der Versicherung und alles nimmt seinen Lauf!!!

ein neues Auto können Sie dann bei mir versichern bzw. könnten sich vorher ein Angebot einholen!!
www.hauptagentur.de

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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SIGNAL IDUNA Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen-Habenhausen

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www.thomas-wolter.eu
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Danke!

Was muss ich denn machen, wenn mein Gutachter den Schaden höher beziffert, als das Gutachten der Gegenversicherung?

Schöne Grüße

gar nichts…
die Vers. rechnet ggf. eh nur nach dem Gutachter der eigenen Vers. ab…

ist ja kein Viehhandel… :wink:

schönen Abend

Guten Tag,
ich denke das wichtigste ist, immer im vorfeld mit der Versicherung sprechen. Wenn Sie nicht reparieren lassen steht Ihnen kein Mietwagen zu. Allerdings für die dauer der Erstellung des Kostenvoranschlags schon. Wie gesagt, sprechen Sie mit der Versicherung…

Grüsse.

Wenn das Fahrzeug fahrbereit ist, erhalten Sie auf keinen Fall eine Entschädigung.

Stephan Brückner

Hallo StuStu,

Leihwagen wird - ebenso wie der alternative Nutzungsausfall - nur bezahlt, wenn der Unfallschaden nachweislich repariert wurde.

„Auszahlung der Kosten“, die sogen. fiktive Abrechnung, geht immer. Aber eben ohne Leihwagen und MWSt.

VG Jens
www.jens-sternberg

Hallo,

der Bereich KFZ-Schaden ist leider nicht mein Fachgebiet.
Sorry