Mir ist gestern jemand hinten drauf gefahren.Ich bin NICHT Schuld am Unfall. Ich war jetzt in der Werkstatt und lasse gerade ein Gutachten anfertigen. Da mein Auto nicht mehr fahrtüchtig ist, habe ich ein Leihwagen bekommen.
Nun ist die Frage, ob ich diese Kosten (für den Leihwagen) erstattet bekomme?
Soweit ich weiss nur dann, wenn ich diesen Schaden auch Reparieren lasse. Ich möchte mir aber die Kosten lieber auszahlen lassen (abzl. der MwSt.) Geht das???
Ja und nein… kommt drauf an wie die Vers. das sieht… aber der Gutachter wird berechnen für wie viele Tage Sie einen Ersatzwagen erhalten und dann abwarten was die Vers. zahlt…
das war dann ja ne nette „Zusammenkunft“ wenn der Wagen nicht mal repariert werden soll… oder steht grad ein Urlaub an…
Guten Tag,
ich denke das wichtigste ist, immer im vorfeld mit der Versicherung sprechen. Wenn Sie nicht reparieren lassen steht Ihnen kein Mietwagen zu. Allerdings für die dauer der Erstellung des Kostenvoranschlags schon. Wie gesagt, sprechen Sie mit der Versicherung…