KFZ Unfall - nicht versichert?

Hallo Leute,

habe ein Problem, und zwar hatte ich vor 2 Tagen einen Unfall auf der Autobahn. Der andere Fahrer hat seine Schuld angegeben und 35 € für unvorsichtigen Spurwechsel bezahlt.

Nun wollte ich mich bei meiner Versicherung melden, um den Schaden anzugeben. Nun gab die Versicherung an, dass kein Versicherungsschutz besteht, da mir aufgrund Doppelversicherung meine Versicherung gekündigt wurde.
Ich habe jedoch nie eine weitere KFZ-Versicherung bei einer anderen Gesellschaft abgeschlossen.

Sie wurde im März 2012 gekündigt, jetzt war ich gestern bei der Zulassungsstelle, die mir angibt, dass ich seit Mai 2012 bei dieser Versicherung bei Ihnen im System angemeldet bin. Und de facto Versicherungsschutz besteht.

Die Versicherung hat mir im Mai 2012 meine Beiträge abgebucht, jedoch kurz darauf wieder draufgebucht.

Falls auf mich aufgrund des Unfalls noch Kosten zukommen sollten, wird dann meine Versicherung eintreten oder muss ich dies dann alleine tragen?

Vielen Dank für eure Antworten!

Hi,

hast Du keinen Versicherungsschutz für die haftpflicht oder kasko?

Hallo,

Frage 1: wann hast Du überhaupt einen Beitrag für die Versicherung bezahlt? Wenn der Beitrag Deinem Konto wieder gutgebucht wurde, warum hast Du nicht angerufen und gefragt warum? D. h. wenn Du bisher noch keinen einzigen Beitrag bezahlt hast, besteht natürlich jetzt kein Versicherungsschutz mehr, da die sog. vorläufige Deckung, die Du mit der EVB Nr. für die Zulassungssttelle von der Vers. erhalten hast nun natürlich beendet ist.
Frage 2: Da der andere Fahrer seine Schuld zugegeben hat, weshalb hast Du dann den Schaden bei Deiner Vers. gemeldet? Das muss in diesem Fall doch der machen, der den Schaden verursacht hat.

Viele Grüße

Margitta

Hallo,

haben Sie die Vorversicherung zu spät gekündigt? Dann besteht tatsächlich eine Doppelversicherung und lässt sich klären, warum der Nachversicherer die Beiträge zurücküberwiesen hat.

Wenden Sie sich einfach an den Vorversicherer und fragen nach, wer nun der Kfz-Haftpflichtvers. ist.

Sie sagten aber, dass der andere Unfallbeteiligte schuld hat(unvors. Spurwechsel). Somit müssen Sie Ansprüche bei SEINER Kfz-Haftpflichtvers. stellen und nicht bei Ihrer Vers.

Gruß

Hallo,

Ihre eigene (Haftpflicht)Versicherung muß doch nur dann regulieren, wenn die gegnerische Partei Ansprüche an Sie stellt und Ihnen eine Teilschuld zukommt.
In diesem Sinne verstehe ich Ihre Frage überhaupt nicht. Wenn der andere 100% Schuld hat, muss Ihre Versicherung garnichts regulieren.

Hallo,

es scheint so, als ob bei Ihrer Kündigung irgend etwas schief gelaufen ist und Sie weiter bei der alten Versicherung sind.

Dies sollte aber ncihts mit dem Schaden zu tun haben, da ja der andere Verkehrsteilnehmer Schuld hatte.

MfG

Hallo,

da steigt ja keiner durch… die Haftpflicht muss zahlen da es eine Pflichtvers. ist… die Kasko zahlt nur wenn auch mit den Beiträgen alles stimmig ist…

einfach mal nachfragen von wann bis wann die Vers. lief und dann sieht man ja ob was gezahlt wird…!!

viel Erfolg!

MfG Thomas Wolter

Einzig sinnhafte Lösung für´s Problem: setze dich mit der Kfz-Versicherung in Verbindung. Diese kann nicht einfach behaupten, dass eine Doppelvers. bestünde, sondern muss - spätestens auf konkrete Anfrage - angeben, bei welchem Versicherer unter welcher Vers.-Nr. noch Vers.-schutz bestehen soll.

Es kann sich um einen simplen Fehler von EDV oder menschl. Personal handeln. Auf jeden Fall hilft nur die Vorsprache bei diesem Versicherer und nicht Umfrage im www…

Im Übrigen: wenn der bewusste Vertrag im März ´12 gekündigt worden sein soll, müsstest du davon doch etwas wissen…
Wenn nicht: fordere die Versicherung auf, den Zugang des Kündigungsschreiben zu beweisen.
Wenn doch: ist es mehr als fahrlässig, nix unternommen zu haben.

Hallo,

das ist eine defizile Angelegenheit :wink:

Wenn ein Kfz-Versicherungsvertrag storniert wird, erhält die Zulassungsstelle in aller Regel eine Information und dann kommt auch die Polizei, um das Kennzeichen zu entstempeln.

In diesem Falle scheint die Information an die Zulassungsstelle nicht geflossen zu sein oder wurde nicht bearbeitet.

Jedenfalls ist die Registrierung der Versicherung bei der Zulassungsstelle kein Ersatz für den fehlenden Versicherungsschutz.

Fakt ist also, dass kein Versicherungsschutz besteht und es liegt sogar ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor.

Ich rate dringend, den Versicherungsvertrag aufleben zu lassen. Für den evtl. Schadenfall besteht nach meiner Auffassung kein Versicherungsschutz.

Viele Grüße, Helmut Gieseler

Du bist der geschuldigte und willst von deiner versicherung geld?