Hallo,
bei folgendem Sachverhalt bitte ich um Informationen zur Rechtslage:
Kleiner Verkehrsunfall, an meinem PKW (Geschädigter)ist der Kotflügel vorne rechts leicht eingebeult. EZ: 2001
Lt. Kostenvoranschlag soll das beschädigte Karosserieteil durch Austausch ersetzt werden. Die generische Versicherung will diese Kosten nicht übernehmen und gibt an, der Schaden sei auch durch Ausbeulen zu beheben.
Muss ich mich mit dieser Aussage zufrieden geben oder habe ich das Recht auf Austausch durch Neu- oder Gebrauchtteil?
Vielen Dank für Eure Infos vorab.
Gruß
strangerone
Hallo auch,
was sagt der Gutachter?? Das ist verbindlich und auch zu 99% vernünftig.
Ich kann mir nicht vorstellen, das der Zustand so wieder hergestellt wird, wie er vor dem Schden war, indem man anfängt zu spachteln??? Denn dein Anspruch ist dieser Zustand vor dem Schaden.
Wenn die Versicherung Zicken macht, mit denen zur Klärung die Gutachtersache in angriff nehmen.
Gruß
Martin
*binwech*
Hallo,
Danke vorab. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung meint wirklich das ein ausbeulen genügen würde, und genau da sehe ich das Problem. Ausbeulen und ggf. spachteln ist für mich keine Lösung, der Kotflügel war vor dem Unfall auch nicht ausgebeult und gespachtelt.
Gruß
strangerone
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