KFZ-Unfall - rechtl. Frage- wer kann helfen ?

Hallo Fachleute,

ich hatte vorgestern einen selbstverschuldeten Unfall. Und zwar habe ich ein Stopp-Schild überfahren. Personen sind zum glück nicht verletzt worden, aber der Blechschaden ist sehr hoch. Mein eigenes Auto ist Totalschaden.

Meine Frage: An der Kreuzung war die Haltelinie, wo man anhalten muß, so alt, daß diese so gut wie nicht mehr erkennbar war. Wenn sie gut sichtbar gewesen wäre, hätte ich glaube ich erkannt, daß ich anhalten muß (das Stopp-Schild selbst allerdings habe ich übersehen :frowning:

Trägt die Stadt, bzw. die Gemeinde eine Teilschuld an dem Unfall ?
Wenn ja, würde die Möglichkeit bestehen:

  1. daß die Versicherungsgesellschaft, die den Haftpflichtschaden übernimmt, Regreß an der Stadt nehmen kan ?

  2. daß ich bezüglich des Schadens an meinem eigenen KFZ Vorderungen an die Stadt durchsetzen kann ?

  3. daß auf Strafzettel/Punkte und ggf. Anzeige wegen fährlässiger Körperverletzung in diesem Fall aufgrund der fehlenden Markierung verzichtet wird ?

Für Eure Antworten bedankt sich

Winni

Meine Frage: An der Kreuzung war die
Haltelinie, wo man anhalten muß, so alt,
daß diese so gut wie nicht mehr erkennbar
war. Wenn sie gut sichtbar gewesen wäre,
hätte ich glaube ich erkannt, daß ich
anhalten muß (das Stopp-Schild selbst
allerdings habe ich übersehen :frowning:

Trägt die Stadt, bzw. die Gemeinde eine
Teilschuld an dem Unfall ?

Glaube ich nicht. Bei einem Stopschild gilt doch die Regel, daß man anzuhalten hat und bei nicht vorhandener Haltelinie muß man vorsichtig (!) bis zu Sichtlinie vorfahren.
Wenn du das Stopschild übersehen hast ist das wohl ganz einfach Pech für dich.

Hallo magicwinni!

rein rechtlich gesehen gehört zu jedem Stoppschild eine Haltelinie!! allerdings bist Du bei unübersichtlichen Situationen verpflichtet, an der SICHTLINIE nochmals zu halten!
Wenn die Haltelinie wirklich „weggewaschen“ war… und mit der Sichtlinie identisch ist… sind vielleicht 20% Schuld auf die Stadt zu übertragen… Das müsste die Versicherung regeln… wenn die sich dafür interessiert ;-(
Normalerweise ist die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Stadt so gut wie aussichtslos!!!
ausserdem hast Du ein Schild übersehen… und damit fangen Sie Dich immer !

Viel Erfolg!!!
Ayla… die Dir keine grossen Aussichten vorhersagt!!!

rein rechtlich gesehen gehört zu jedem
Stoppschild eine Haltelinie!! allerdings
bist Du bei unübersichtlichen Situationen
verpflichtet, an der SICHTLINIE nochmals
zu halten!

Wirklich? Gibt es nicht eine Führerscheinfrage zu dem Thema Stoppschild ohne Haltelinie?
Ich glaube mich an einige Stoppschilder ohne Haltelinie zu erinnern. Kann mich aber auch irren. Jedenfalls glaube ich nicht, dass man der Stadt was vorwerfen kann. Weder rechtlich noch nach meinem subjektiven Rechtsempfinden.

Ciao
Kaj

Hallo Fachleute,

ich hatte vorgestern einen
selbstverschuldeten Unfall. Und zwar habe
ich ein Stopp-Schild überfahren. Personen
sind zum glück nicht verletzt worden,

aber der Blechschaden ist sehr hoch.

Das alleine (Schadenshöhe) beweißt doch schon, daß Du über das STOP-Schild „drübergerauscht“ bist. Sei ehrlich ! STOP-Schild heißt das Fahrzeug anhalten, bis die Räder stehen, kein Vorfahrt gewähren !!

Mein eigenes Auto ist Totalschaden.

Pech, tut mir leid für Dich. Mir ist mal unverschuldet eine Taxe ins Heck des neuen (1 1/2 Jahre alt) Autos geknallt. Ärgerlich.

Meine Frage: An der Kreuzung war die
Haltelinie, wo man anhalten muß, so alt,
daß diese so gut wie nicht mehr erkennbar
war. Wenn sie gut sichtbar gewesen wäre,
hätte ich glaube ich erkannt, daß ich
anhalten muß (das Stopp-Schild selbst
allerdings habe ich übersehen :frowning:

Klipp und klar: Wir als Busfahrer fordern von der Stadt hin und wieder erneuerung der Markierungen, wegen Parkverboten an Einmündungen und Zurückstzen von HAltebalken an Ampeln, wegen dem Einscheren mit dem Omnibus. Solange es Winter ist, machen die Städte allgemein gar nix, weil unter +10°C die MArkierungen nicht aufgebracht werden können. Weder die Sprühmarkierungen (einfach) oder die Einbrennmarkierungen (teuer, aber dauerhafter, nur bei wahrscheinlichem Dauerzustand). Oder: Die Markeriung ist eine Hilfe für den Autofahrer, wo er anzuhalten hat. Und in Anbetracht, der knappen Finanzlage der Städte, wirst Du nicht darauf drängen können, daß die Stadt JEDE MArkierung SOFORT beim Anzeichen von VErschleiß nacharbeitet. Die MArkierungen werden von den Ordnungsämtern mit überprüft un dies Weitergeleitet. Wenn genug zusammenkommt, werden alle auf einmal geamcht. Letzte Woche wo es so warm war ist bei uns die MArkierung für 4 neue Bushaltestellen aufgebracht worden, die seit 1.12.99 eingerichtet sind. (4 Monate her).

Trägt die Stadt, bzw. die Gemeinde eine
Teilschuld an dem Unfall ?

Weil, D U ein Schild übersehen hast ??
Garantiert nicht.

Ausnahme: Wenn in der Straße kein Gullydeckel drin ist und Du dein Auto schrottest kann z.T. die Stadt haftbar gemacht werden. (zum Teil wohlgemerkt)

Für Eure Antworten bedankt sich

Winni

Bitte gern geschehen, wenn Du willst kann Ich Dir Gesetzestexte MIT Erläuterung zukommen lassen.

Dennis

Hi Winni,

falls ich mich richtig an meine Prüfungszeit erinnere, muß man am STOP-Schild 2 Mal anhalten: Einmal an der Haltelinie (auf die Straße gemalt) und einmal an der Sichtlinie (die Stelle an der man den Vorfahrtshabenden Verkehr wirklich sieht). Die Haltelinie ist im Idealfall mit der Sichtlinie identisch, aber meiner Meinung nach kann man die Kommune nicht für eine falsch eingezeichnete Haltelinie verantwortlich machen.

Ciao

Uwe

Hi,

habe mein Buch über die Prüfungsfragen der Führerscheinprüfung vorgekramt und fühlte mich in meinen Erinnerungen (vedammt lang her) bestätigt. Auf die Frage, wie man sich an einem Stpschild zu verhalten hat lauten die folgenden Antworten:
1.) An der Haltelinie halten und erforderlichenfalls an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren.
2.) Wenn keine Haltelinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten.

Sieht also verdammt schlecht für dich aus.

Shit happens

Gruß

Matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Dennis,

ich glaube, ich benötige sie nicht. Trotzdem Danke !

Letztendlich bin ich wohl nicht nur schuld an der ganzen Sache, sonder fühle mich auch schuldig. Nachdem mir zwischenzeitlich auch ein Anwalt bestätigte, daß ich wenig Aussicht auf Erfolg habe, hat sich das Thema mit der Haltelinie auch erledigt.

Sicher bin ich mir jedoch, daß ich gehalten hätte, wenn sie da gewesen wäre !

Daß ich einen Augenblick lang nicht aufmerksam war, ist die eine Seite, daß ich zu Glück keine Personen (ernsthaft) verletzte eine andere, eine ganz andere jedoch ist die, daß eine Stadt oder Gemeinde bei Schäden, insbesondere bei Personenschäden durch Vernachlässigung
der Verkehrssicherungspflicht (heißt das so ?), wie in diesem Fall, ungescholten davon kommt, halte ist für falsch !

Bitte gern geschehen, wenn Du willst kann
Ich Dir Gesetzestexte MIT Erläuterung
zukommen lassen.

Dennis

Hi!

Hallo Fachleute,

ich hatte vorgestern einen
selbstverschuldeten Unfall. Und zwar habe
ich ein Stopp-Schild überfahren. Personen
sind zum glück nicht verletzt worden,
aber der Blechschaden ist sehr hoch. Mein
eigenes Auto ist Totalschaden.

Meine Frage: An der Kreuzung war die
Haltelinie, wo man anhalten muß, so alt,
daß diese so gut wie nicht mehr erkennbar
war. Wenn sie gut sichtbar gewesen wäre,
hätte ich glaube ich erkannt, daß ich
anhalten muß (das Stopp-Schild selbst
allerdings habe ich übersehen :frowning:

Sorry, aber wenn du das Stop-Schild „verpennt“ hast, willst du doch net erzählen, du hättest auf ne weiße Linie geachtet?!? ;o)

Daher auch keine Chance von der Stadt was zu bekommen…

Trägt die Stadt, bzw. die Gemeinde eine
Teilschuld an dem Unfall ?
Wenn ja, würde die Möglichkeit bestehen:

  1. daß die Versicherungsgesellschaft, die
    den Haftpflichtschaden übernimmt, Regreß
    an der Stadt nehmen kan ?

Nein

  1. daß ich bezüglich des Schadens an
    meinem eigenen KFZ Vorderungen an die
    Stadt durchsetzen kann ?

Nein

  1. daß auf Strafzettel/Punkte und ggf.
    Anzeige wegen fährlässiger
    Körperverletzung in diesem Fall aufgrund
    der fehlenden Markierung verzichtet wird
    ?

Wenn du offen zugibst, daß du „gepennt“ hast wird es imho mit Sicherheit keine Anzeige geben, da Unkonzentriertheiten zum Straßenverkehr gehören.

Für Eure Antworten bedankt sich

Winni

Bernd

Denke noch mal drüber nach!!
Hi Winni

Bernd würde sagen: Last Comment (gesehen in Posting über Waffenbesitz)

Wenn JEDER die Städte und Gemeinden wegen dieser Lappalien verklagen könnte, dann hätten wir hier Amerikanische Verhältnisse - Pfui Teufel !! Und unsere Gerichte hätten keine Zeit Kinderschänder zu verurteilen, was meiner Meinung nach wichtiger ist.

Einer meiner Busfahrerkollegen sagte mal lakonisch: Wer sich im Straßenverkehr bewegt, ist schuld !!

Denke mal über Deinen Standpunkt nach, Ich erwarte keine Antwort. Soll auch nur ein Denkanstoß sein, keine Kritik. Keiner möcht in dieser Situation Schuld eingestehen. Das macht kein Mensch gerne.

Dennis

Hi Winni

Bernd würde sagen: Last Comment (gesehen
in Posting über Waffenbesitz)

Hi Dennis,

allerletzter comment !?

Wenn JEDER die Städte und Gemeinden wegen
dieser Lappalien verklagen könnte, dann
hätten wir hier Amerikanische
Verhältnisse - Pfui Teufel !! Und unsere
Gerichte hätten keine Zeit Kinderschänder
zu verurteilen, was meiner Meinung nach
wichtiger ist.

Sehe ich genau so, es gibt wichtigere Dinge im Leben.

Denke mal über Deinen Standpunkt nach,
Ich erwarte keine Antwort. Soll auch nur
ein Denkanstoß sein, keine Kritik. Keiner
möcht in dieser Situation Schuld
eingestehen. Das macht kein Mensch gerne.

Lies mein Posting, auf das du geantwortet hast vielleicht nochmal genau durch, und du wirst feststellen, daß ich mich keiner Schuld entziehen will. Ich fühle mich schuldig (moralich und auch rechtlich !) und bin auch schuld (rechtlich !).

Nur kann es nicht sein, daß es noch Mitschuldige gibt ???
Vorausgesetzt, es gäbe wirklich Menschen, die bei einer vorhandenen und einigermaßen sichtbaren Haltelinie gehalten hätten (daß ich angehalten hätte, glaubt mir zumindest Bernd nicht) hätten viele Unfälle ( Personen- und Sachschäden) vermieden werden können.

Ich als Stadt oder Gemeinde :smile: würde nach dem ersten derartigen Unfall dafür Sorge tragen, daß die Haltelinie (die vorhanden war !) erneuert wird. Ich als Stadt würde wohl sicher nicht denken, daß die nicht mehr sichtbare Haltelinie Schuld an diesem Unfall hat, aber ich als Stadt würde in Betracht ziehen, daß es mit eine Ursache des Unfalls war ! Und ich als Stadt würde rechtlich gesehen die Schuld des Fahrers nicht schmälern wollen, aber ein mitverschulden ( zumindest moralisch ) eingestehen müssen ! Denn, warum bringen die denn überhaupt ( zusätzlich zum Stoppschild ) eine Haltelinie an ? Doch um die Gefahr eines Unfalls ( noch mehr ) zu verringern. Und wenn diese Haltelinie so alt ist, daß man sie kaum noch sieht und es deshalb zu einem Unfall kommt, dann würde ich mir bei der Stadt schon meine Gedanken machen.

Zur Klarstellung: SCHON AM UNFALLORT HABE ICH GEBENÜBER DEN BETEILIGTEN UND GEGENÜBER DER POLIZEI KEINE ZWEIFEL DARÜBER GEÄUßERT, DAß ICH AN DIESEM UNFALL SCHULD BIN, DA ICH DAS STOPPSCHILD ÜBERSEHEN HABE !!
Das ist und bleibt FAKT !

Fakt ist aber auch, daß die Haltlinie nicht mehr sichtbar war ! Und (meine) Behauptung ist, daß viele Autofahrer bei einer gut sichtbaren Linie gehalten hätten, sprich, erkannt hätten, daß sie halten müssen.

ICH WOHL AUCH !

Schöne Grüße

Winni
*dersichfalschverstandenfühlte*

der nächste der mir meinen Spruch „klaut“ wird erschossen ;o))))))

Ich wünsche mit…
…dem nassen Handtuch erschossen zu werden

-))