hallo,
gesetzt den fall jemand wurde durch einen anderen verkehrsteilnehmer geschädigt,der schaden an seinem auto würde mit z.b. höhe x bewertet und die versicherung würde dies auch akzeptieren, könnte sich theoretisch dieser jemand ja auch den betrag x abzüglich mehrwertsteuer auszahlen lassen.
müsste er mit weiteren abzügen rechnen ?
könnte er das auto auch sozusagen zu einem günstigeren betrag teilreparieren lassen, diese rechnung komplett (inkl.Mehrwertsteuer) von der versicherung ersetzen lassen und sich trotzdem den nettofifferenzbetrag auszahlen lassen ?
könnte er in diesem fall auch für die dauer der reparatur den leihwagen abrechnen ?
danke für euer interesse.
lg alex