nehmen wir an, es gab einen Verkehrsunfall. Person A stand mit ihrem Auto auf der Straße, Person B hat zu spät gebremst, hat versucht auszuweichen und das Auto von A dennoch getroffen. Nun ist Person B schuld, klar.
Person A legt daraufhin B einen Kostenschlag eines Autohauses für die Reparatur vor ( KEIN Gutachten). Dieses erscheint B viel zu hoch und enthält u. a. auch Elemente, die angezweifelt werden.
Welche Rechte hat B nun, wenn sie dies ohne Versicherung lösen möchte? Kann man hier auf einem Gutachten bestehen? und wenn ja: wer trägt die Kosten hierfür? Da A das Auto bei dem Autohaus gekauft hat, bei dem auch der Voranschlag gemacht wurde und nach eigener aussage „jahrelang sehr guter Kunde“ ist, vermutet B, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugeht.
Kann man hier auf einem :Gutachten bestehen? und wenn
ja: wer trägt die Kosten :hierfür?
Wer die Musik bestellt, bezahlt.
Was kann B nun tun?
Frage bei Deiner Versicherung oder im Versicherungsbrett, ob folgende Methode funktioniert: B läßt den Schaden von seiner Haftpflicht-Versicherung regulieren. Die Versicherung paßt i. d. R. auf, nicht zu offenkundig über den
Tisch gezogen zu werden. Hinterher kann B entscheiden, ob es sinnvoll ist, seiner Versicherung den Schaden zu
erstatten, um den SF-Rabatt zu behalten.
Diese Vermutung ist zwar nachvollziehbar, aber nicht beweisbar ohne unabhängigen Gutachter. Nutznießer wäre dann aber das AH, nicht der Geschädigte. Der kann ja nicht auf Gutachtenbasis abrechnen, wenn es keines gibt. Ein Gutachten kostet aber auch wieder, und das muß der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zahlen.
BT
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Diese Vermutung ist zwar nachvollziehbar, aber nicht beweisbar
ohne unabhängigen Gutachter.
Wahrscheinlich nicht.
Nutznießer wäre dann aber das AH,
nicht der Geschädigte.
Inwiefern?
a) Wenn auch Schäden beseitigt werden, die bereits vorher vorhanden waren, bekommt das AH Arbeit und der Geschädigte ein schöneres Fahrzeug.
b) Der Geschädigte und das AH könnten sich den Gewinn teilen. Z.B. könnte man statt der Reparatur ein Autoradio einbauen.
Der kann ja nicht auf Gutachtenbasis
abrechnen, wenn es keines gibt.
Es reicht imho auch ein Kostenvoranschlag. Das ist nämlich nichts anderes als ein Gutachten, nur von jemand anders erstellt.
Ein Gutachten kostet aber auch
wieder, und das muß der Unfallverursacher bzw. dessen
Haftpflichtversicherung zahlen.
Das muß der bezahlen, der es in Auftrag gibt. Könnte auch der Geschädigte sein.