Kfz-Unfall und Gutachten vor 4 Monaten - Verluste

Hallo liebe Wissenden !

Ausgangssituation:
Verkehrsunfall mit Kfz-Totalschaden im Februar diesen Jahres und einem von der Versicherung des Unfallverursachers in Auftrag gegebenen Gutachten, aus dem ein Zeitwert von 15.000 Euro, und ein befristetes Restwertangebot von 7300 Euro hervorgeht.

Die Schadenfallabwicklung hat sich bis heute hingezogen, der Wagen konnte nicht verkauft werden für 7300 Euro, da der Aufkäufer den Brief auch sofort haben wollte, doch der liegt bei der Bank (Ablösung aus eigenen Mitteln unmöglich).

Mittlerweile will die Versicherung wohl zahlen, Frage ist nur, was passiert, wenn das Angebot des Aufkäufers nicht mehr gilt, und er beispielsweise 1000 Euro weniger bietet (wovon ich mal ausgehe) ? Muss dann die Versicherung die Differenz bis zu den damals festgestellten 15000 Euro zahlen ??

Und ist es tatsächlich so hinzunehmen, dass die finanzierende Bank mir aufgrund der 4 Monatigen Zeit des „Nichtzahlens der Versicherung“ nun den Kreditvertrag auflöst, und einen gerichtlichen Mahnbscheid beantragen kann (mit allen daraus entstehenden negativen Folgen)?

Grüße vom Kris

Mittlerweile will die Versicherung wohl zahlen, Frage ist nur,
was passiert, wenn das Angebot des Aufkäufers nicht mehr gilt,
und er beispielsweise 1000 Euro weniger bietet (wovon ich mal
ausgehe) ? Muss dann die Versicherung die Differenz bis zu den
damals festgestellten 15000 Euro zahlen ??

Ich würde sagen, dass ist Ihr Problem, warum soll das KFZ binnen 4 Monaten 1500€ an Wert verlieren? Reichen Sie die Kosten bei der Versicherung ein, aber ich glaube Sie haben nicht viel Glück!

Und ist es tatsächlich so hinzunehmen, dass die finanzierende
Bank mir aufgrund der 4 Monatigen Zeit des „Nichtzahlens der
Versicherung“ nun den Kreditvertrag auflöst, und einen
gerichtlichen Mahnbscheid beantragen kann (mit allen daraus
entstehenden negativen Folgen)?

Sie sind der Vertragspflichten mit Ihrer Bank nicht nachgekommen, evtl. hätten Sie mit der Bank das Gespräch suchen sollen, aber aus meiner Sicht ist es das gute Recht der Bank auf Vertragserfüllung zu pochen! Somit üwrde ja der Schaden (Zinsverlust) auf die Bank übertragen, die dafür auch nichts kann.