Wie wird allgemein so ein Fall behandelt: In 2011 einen Unfall mit Totalschaden auf dem Weg zur Arbeit (nur Teilkaskoversicherung)!
Wagen Baujahr 2007 und im Oktober 2008 gekauft ( keinen Kaufvertrag mehr)!
Neupreis: 14.000 Euro,angenommen Wagen wurde gebraucht gekauft für 9.500 Euro, Schwackewert zum Zeitpunkt des Unfalls war 6.400 Euro.
Lt. Finanzamt kann man den Schwackewert wohl nicht ansetzen in der Steuererklärung sondern ein „kompliziertes Abschreibungsvefahren“ über 5 Jahre mit dem Wert des Kaufpreises als Gebrauchtwagen.
Wie soll das gehen,wenn es z.B.keinen schriftlichen Gebrauchtwagenkaufvertrag mehr von dem Wagen gibtund die Verkäuferin inzwischen verstorben ist ? Wer weiß was in der Steuererklärung eingetragen werden muß und wieviel das evtl. an steuerrückzahlung bringt ?
Hallo,
lass Dir vom Verkäufer eine Kopie des Autoverkaufes geben. Ohne Vertrag wird Dir das Finanzamz zu Recht nichts anerkennen. Wäre ja zu schön, wenn man alles ohne Belege bei der Steuer ansetzen kann!
Gruss Hermann
Hallo,
sooo kompliziert ist das Abschreibeverfahren nicht, bei angenommenen 5 Jahren (sind nicht zwangsläufig 5) Nutzungsdauer teilt man den Kaufpreis durch 5 und erhält die Summe, die man (in diesen 5 Jahren) jährlich absetzen kann.
Ohne Kaufvertrag wirds schwierig, am besten Mal einen Steuerberater fragen, der weiß auch was für Unterlagen man benötigt.
Laut Konz wirds in Zeile 50 der Anlage N eingetragen, sämtliche Kosten auf einem Extra-Blatt aufgelistet.
Viele Grüße
Paola
Was heißt nicht zwangsläufig 5 Jahre ?
Ich hab gerade was von 6 Jahren gelesen z.B. (allerdings ist die Quelle (BMF-Schreiben) von 2001)
Was stimmt jetzt ???
Sorry,noch ne Frage:
Zeile 50 in Anlage N sind Reisekosten,Fahrtkosten ??
Gehört das dann nicht in Zeile 46 - 49 Werbungskosten.
Werbungskosten sinds doch auf jeden Fall, auch wenns Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (oder wie das heißt) ist ?
LG und danke!