Hallo,
mal angenommen eine Firma (handelt nicht mit PKW o.ä.) wollte ihren (defekten) LKW an eine andere (Autowerkstatt-)Firma verkaufen.
Wie ist es dann mit der Mängelhaftung?
Wenn ein Unternehmer einem Verbraucher das Auto verkauft, kann er ja keine Sachmängel ausschliessen (Stichwort Verbrauchsgüterkauf). Wie ist es, wenn ein Unternehmen einem Unternehmer es verkauft?
Vielen Dank
Martin
Hallo Martin,
mal angenommen eine Firma (handelt nicht mit PKW o.ä.) wollte
ihren (defekten) LKW an eine andere (Autowerkstatt-)Firma
verkaufen.
Wie ist es dann mit der Mängelhaftung?
Gehaftet wird allein für vertraglich vereinbarte und/oder
zugesicherte Eigenschaften.
Wenn ein Unternehmer einem Verbraucher das Auto verkauft, kann
er ja keine Sachmängel ausschliessen (Stichwort
Verbrauchsgüterkauf).
Falsch. §§ 474 ff. BGB gelten nur für neu hergestellte Sachen, § 474
I S. 2 BGB.
Wie ist es, wenn ein Unternehmen einem
Unternehmer es verkauft?
Mangels Diskrepanz zu vorbeschriebenem genauso.
Gruß - Jaschiii
Hallo,
gebrauchte Sachen können von Unternehmer zu Unternehmer unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft werden. Bei neuen Sachen kann die Gewährleistung auf 12 Monate beschränkt werden.
Gruß
Matthias
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