gegeben sei ein Freiberufler mit 2 PKW BJ 1997 welche er beide veräusern möchte. Auf grund des alters der Fahrzeuge möchte er dies natürlich ohne Garantie und Gewährleistung tun. Ein Pkw ist in der Steuer mit 100% Privatnutzung und der andere mit 50% bedacht.
Ist dies möglich oder muß immer 1 Jahr Gewährleistung gegeben werden ?
gegeben sei ein Freiberufler mit 2 PKW BJ 1997 welche er beide
veräusern möchte. Auf grund des alters der Fahrzeuge möchte er
dies natürlich ohne Garantie und Gewährleistung tun. Ein Pkw
ist in der Steuer mit 100% Privatnutzung und der andere mit
50% bedacht.
Ist dies möglich oder muß immer 1 Jahr Gewährleistung gegeben
werden ?
verkauft er als Unternehmer an einen Verbraucher, darf er die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen. Verkauft er an einen Unternehmer, darf er sie ganz ausschließen.
Freiberufler verkauft „Firmenfahrzeug“ an sich selbst (Verbraucher) mit einjähriger Gewährleistung. Anschließend verkauft er den Wagen weiter (Verbraucher an Verbraucher) und schließt dabei die Gewährleistung aus. Ist so was machbar oder lauern da Fallstricke?
Grüße
Freiberufler verkauft „Firmenfahrzeug“ an sich selbst
(Verbraucher) mit einjähriger Gewährleistung. Anschließend
verkauft er den Wagen weiter (Verbraucher an Verbraucher) und
schließt dabei die Gewährleistung aus. Ist so was machbar oder
lauern da Fallstricke?
verkauft er das Auto 1:1 anschließend zum selben Pries weiter, wird er sich dem Vorwurf aussetzen müssen, diesen „Deal“ ausschließlich zur Umgehung der Gewährleistung eingefädelt zu haben (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__117.html), womit fraglich wäre, ob sein Auftreten als Verbraucher dann haltbar wäre.
Würde er das Auto sofort mit Gewinn weiterverkaufen, dürfte sich zudem das Finanzamt dafür interessieren.