KFZ Verkauf: Kann Verkäufer vom Kauf zurücktreten?

hallo zusammen,

angenommen eine Privatperson verkauft ein KFZ. Am nächsten Tag beschwert sich der Käufer, dass am Fahrzeug Mängel vorhanden wären, und dass der Tacho manipuliert sei. Dies denkt er da der Wagen zwischen Vorbesitzer und dem Verkäufer wenige KM gelaufen hatte was aber dadurch entstand dass der Wagen einen Unfall hatte und deshalb lange still stand. Dies steht natürlich im Kaufvertrag.

Nun schaltet der Käufer einen Sachverständigen ein um das ganze zu begutachten. Ist es für den Verkäufer nun möglich den Kaufvertrag rückgängig zu machen um die Mängel zu beseitigen da er ja von den Mängeln nichts wusste? Kann der Käufer die Kosten der Reparatur oder kosten für den Sachverständigen geltend machen oder reicht es für den Verkäufer wenn er vom Kaufvertrag zurücktritt?

Würde mich sehr interessieren was Ihr in solch einem Fall tun würdet.

Vielen Dank!!

Tach!

Ist es für den Verkäufer nun möglich den
Kaufvertrag rückgängig zu machen um die Mängel zu beseitigen
da er ja von den Mängeln nichts wusste?

Der Verkäufer kann nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. Er muss auch wahrscheinlich die Mängel nicht beseitigen. Ich gehe mal davon aus, dass ein Standardformular für Kfz-Kaufverträge benutzt wurde, richtig? Darin steht dann meistens ein Gewährleistungsausschluss.

Levay

Team: Artikel für Verschiebung bearbeitet

Der Verkäufer kann nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. Er muss
auch wahrscheinlich die Mängel nicht beseitigen. Ich gehe mal
davon aus, dass ein Standardformular für Kfz-Kaufverträge
benutzt wurde, richtig? Darin steht dann meistens ein
Gewährleistungsausschluss.

Genau es wurde ein Standardkaufvertrag vom ADAC benutzt. Der Käufer behauptet dass der Tacho vom Verkäufer Manipuliert wurde da dieser nur sehr wenige KM mit dem Auto gefahren ist und weil die km/h anzeige des Tachos auf der Heimreise plötzlich nicht mehr einwandfrei funktionierte. Nun möchte der Käufer die kosten für diese Reparatur geltend machen und hat einen Gutachter hinzugezogen.

Bei der Übergabe des Fahrzeuges hat alles einwandfrei funktioniert. Das Auto wurde in einer Werkstatt überprüft und auch bei der Probefahrt wo Verkäufer und Käufer anwesend waren hat alles einwandfrei funktioniert.

Team: Vollzitat bearbeitet

Der
Käufer behauptet dass der Tacho vom Verkäufer Manipuliert
wurde da dieser nur sehr wenige KM mit dem Auto gefahren ist
und weil die km/h anzeige des Tachos auf der Heimreise
plötzlich nicht mehr einwandfrei funktionierte. Nun möchte der
Käufer die kosten für diese Reparatur geltend machen und hat
einen Gutachter hinzugezogen.

Der Gewährleistungsausschluss bewirkt grds., dass der Käufer nicht haftet. Wenn der Käufer arglistig gehandelt haben sollte, wäre der Gewährleistungsausschluss zwar insofern unwirksam (§ 444 BGB); das zu beweisen, obliegt aber dem Verkäufer.

Levay

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Das meinst du doch sicherlich anders rum oder? Dass der Verkäufer nicht haftet und dass der Käufer es beweisen muss bei einem Gewährleistungsausschluss.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Freilich :smile:

Levay