Kfz verkauf privat zu privat / Haftung?

Guten Tag,
ich habe folgendes Problem. Ich habe vor einer Woche mein Auto verkauft. Der Käufer hat eine Probefahrt gemacht und Bar bezahlt. In den Kaufvertrag habe ich den Kilometerstand den der TÜV-Mann(TÜV war neu)im Prüfbericht angegeben hat eingetragen. Bei 5-stelligem Tacho kann man ja schlecht wissen ob eine 1 oder eine 2 davor gehört. Nun ist dem Käufer auf der Heimfahrt auch noch der Motor des Autos kaputt gegangen. Er wirft mir jetzt vor ihn arglistig getäuscht zu haben weil der Kilometerstand nicht stimme und droht mit seinem Anwalt! Muss ich das Auto jetzt zurück nehmen oder überhaupt darauf reagieren?

Hallo Beele,
deine Frage ist wohl im Brett „Behörden & Recht / Recht / Allgemeine Rechtsfragen“ besser aufgehoben. Dort müsstest du den Fall aber so schreiben (wegen FAQ 1129) als wenn es den nicht wirklich, sondern nur ausgedacht ist.

Hier aber ein allgemeiner Hinweis von mir.

Im Prinzip kommt es immer darauf an was im Kaufvertrag genau geschrieben steht.

Ist dort von Tachostand Rede?
Ist dort von Laufleistung die Rede?
Ist dort von Km laut TÜV Bericht die Rede?

Du siehst also, man kann die Km im Kaufvertrag unterschiedlich beschreiben. Dabei kann es schon auf Kleinigkeiten ankommen.

Mit welchem genauen Wortlaut wurde der Kilometerstand aus dem TÜV Bericht im Kaufvertrag erwähnt?

Im Nachhinein (was dir aber jetzt wohl nichts mehr nutzt) wäre es wohl am besten gewesen im Kaufvertrag zu schreiben „Km Stand des Tachos lautet xxxxx , die exakte Laufleistung ist durch die nur fünfstellige Anzeige nicht bekannt“.

Bei 5-stelligem Tacho kann man ja schlecht wissen ob eine 1 oder eine 2 davor gehört.

Nun ja, dass kommt darauf an ob der Verkäufer der Erstbesitzer war oder wie viel Vorbesitzer der Wagen schon hatte. Schon durch das Alter des Wagens hätte man zumindest vermuten können ob der Wagen z.B. 50.000 Km, 150.000 Km oder 250.000 Km gelaufen hat.

Auch sonst gibt es verschiedene Anhaltspunkte an dem Gesamtzustand der Inneneinrichtung (Fahrersitz, Teppich an den Pedalen, Amaturen usw.) um in etwa die Laufleistung schätzen zu können.

Aber wie gesagt, am Ende wird wohl entscheidend sein was genau im Kaufvertrag steht.

Gruß Horst

Hallo,

der soll Dich am A***** lecken, sag ihm ganz ruhig: Weisen Sie mir vorsätzliche Täuschung nach und ich nehme den Wagen zurück.

Das muß er Dir erstmal nachweisen per unabhängigem Gutachter !

Bekannte verkauften mal Ihren Ford Granada der nur als „Ackerauto“ diente, für in den Wingert zu fahren und wiesen ausdrücklich auf Kurzstrecke beim Verkauf hin.

Als der Käufer nach 2h anrief und brüllte der Motor wäre kaputt, und stünde schon 250km weg, war klar, daß er mit Vollgas über die Autobahn gefahren ist, ohne nach Öl und Wasser zu sehen.

Also laß Dich nicht kirre machen und laß seinen Anwalt schreiben wie er will, wer klagt ist Beweispflichtig !

MfG