Hallo an alle,
ich hab mal ne Frage, wenn ein neues Auto kauft und der Darlehsvertrag läuft auf die Ehefrau die Raten ( es arbeitet nur die Frau ) werden vom gemeinsamen Konto abgebucht. Die zulassung von diesen Kfz war die Frau,aber aus Steuerrechtlichen gründen (Schwerbehinderten ermäßigung in der Steuer) auf den Ehe gaten zugelassen.Nun trennt sich die Frau von dem Mann,hat die Ehefrau das recht das Auto zuverkaufen und mit dem erlös das Darlehen auzulösen ??
Sollte die Summe höher sein als das Darlehn wird die Restsumme geteil.
Darf die Ehefrau so was machen???
Danke im voraus
froscherl
Hallo Guten Morgen,
ich habe gerade meinen Artikel nochmal gelesen umd bin erschrocken über meine Fehlerteufel SORRY war wohl zu spät in der Nacht .
Über eine kommunikation würde ich mich trotzdem freuen.
Schönen Tag noch
froscherl ingrid
Sie darf das Auto verkaufen, wenn es in ihrem Alleineigentum steht. Das geht aus deiner Schilderung nicht klar hervor. Wahrscheinlich gehört das Auto allein demjenigen, der es gekauft hat; es können aber auch andere Abreden getroffen worden sein.
Hallo,
Erste Frage: Hat in diesem Fall die Bank den Fahrzeugbrief (oder wie immer das Ding neuerdings heißt)? Man sollte erst mal mit der Bank klar machen, ob und wie die einen aus dem Darlehensvertrag rauslassen.
Ansonsten dürften hier die §§471 ff. aus dem BGB greifen, insbesondere §749 Aufhebungsanspruch (http://dejure.org/gesetze/BGB/749.html). Ein freihändiger Verkauf würde hier m.E. die Zustimmung aller Teil-Eigentümer voraussetzen, ein Verkauf gegen den Willen eines Teileigentümers ginge nur über eine Pfandversteigerung.
Da sich in dem geschilderten Fall eine Scheidung anbahnt, wäre es aber vielleicht nicht verkehrt, hier einen Anwalt zu bemühen.
Viele Grüße
Lumpi
Hi Lumpi-muc
also der Fahrzeugbrief ist bei der Bank ,und diese gibt ihn raus wenn die noch offene Kreditsumme bezahlt wird.
lg Froscherl