Liebe/-r Experte/-in,
ich bin gerade dabei meinen gebrauchten Alfa Romeo zu
verkaufen, und habe einen Kaufinteressenten aus
Österreich.
Hier meine Fragen:
1.) Ist es ok, wenn er mit dem noch auf mich und in
Deutschland zugelassenen Fahrzeug dies in Österreich
anmeldet ?
Auf gar keinen Fall. Melden Sie das Fahrzeug vorher unbedingt ab, lassen Sie Ausfuhrkennzeichen machen oder raten Sie zur Überführung mit 5 Tages-Kennzeichen, den sogenannten Kurzzeitkennzeichen. Allerdings gibt es keine genauen Erkenntnisse darüber, ob Österrech die Deutschen Kurzkennzeichen (5Tage) akzeptiert. Ein Anruf bei der Österreich.Botschaft (Frankfurt) gibt Auskunft über die Akzeptanz.
Am sichersten sind Ausfuhrkennzeichen. Der Käufer kauft beim ADAC oder einer anderen Versicherung eine Ausfuhrversicherung für 14 Tage oder 4 Wochen und kommt mit dem Fahrzeug und den Papieren zur Zulassungsstelle. Das Fz. muss noch über die versicherte Zeit gültigen TÜV nachweisen.
2.) Wie lange dauert es bis die Ummeldung dann in
Deutschland registriert wird bei meiner Zulassungsstelle
Diese Frage sollten sie sich nicht stellen, denn das würde eine Übergabe des Fahrzeuges ohne vorherige Abmeldung zur Folge haben. Wenn Sie sich dazu entschliessen und der neue Käufer würde in Österreicht nicht ummelden, fährt er auf ihre Steuer und Versicherung dort spazieren und sie bekommen die Ordnungswidrigkeitsanzeigen und Steuer- und Versicherungszahlungen…Also so bitte nicht.
Was ist die normale Vorgehensweise ?
Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen
Welche Vorgehensweise würdet Ihr empfehlen ?
3.) Kann man mit einem deutschen „roten Kennzeichen“ das
Auto nach Österreich überführen und dann dort zulassen?
siehe Antwort vorher…Kurzzeitkennzeichen sind günstiger als Zollkennzeichen. Wenn Österreich akzeptiert, dann ist das die beste Variante. Aber vorher besser mit Botschaft abklären. (Erfahrungsgemäss akzeptieren die Österreicher, aber das ist nur eine Aussage von Fahrzeughaltern…
4.) Bzgl. Werksgarantie: Es gelten noch 2 Jahre Alfa
Werksgarantie auf das Fahrzeug, einzulösen bei jedem
Vertragshändler in Europa. Gilt diese auch wenn das
Fahrzeug in einem anderen Land zugelassen wird ?
Dazu kann ich garnichts sagen. Dies fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Zulassungsbhörden. Bitte bei Vertragswerkstatt nachfragen und schriftlich geben lassen…
Für alle sonstigen Tips, Hinweise, Erfahrung Eurerseits
bin ich sehr dankbar.
Vielen Dank und Gruß…Thomas
ich hoffe, ich konnte behilflich sein
Gruß
Petra Sauerwein