Hallo,
wenn ein Fahrzeugfachhändler ein gebrauchtes Auto verkauft, und zwei vorherige Halter angibt: Muss er dann anmerken, dass einer der Vormieter eine Autovermietung war?
Normalerweise geht man bei einem Gebrauchtfahrzeug doch davon aus, dass nur der Halter und vielleicht ein oder zwei Familienangehörige damit gefahren sind. Na ja, bei Firmenwagen können das auch mehr sein. Aber bei einem Mietwagen können Dutzende von Leuten das Fahrzeug benutzt haben. Keiner von ihnen hat dem Fahrzeug gegenüber Verantwortungsgefühl gehegt, außer dem, dass man bei der Rückkgabe einen möglicherweise zugefügten Mangel nicht beherscht.
Darf der Verkäufer das verschweigen?
Grüße
Carsten