Kfz-Vers. Altverträge Kündigung 30.11. oder 30.9.?

Hallo,

wie ist die Rechtslage bei KFZ-Versicherungsaltverträgen (1998 abgeschlossen), ist hier die Kündigungsfrist der 30.9. oder der 30.11.?

Meines Wissens wurden pauschal alle KfZ-Verträge vom Staat mit der neuen Kündigungsfrist auf den 30.11. gelegt, egal was im Vertrag steht, da im Oktober erst die neuen Einstufungen festgelegt werden.

Ist das richtig so?

Kündigungsfrist bei Kfz-Verträgen ist 1 Monat zur nächsten Hauptfälligkeit. In 99,5 % aller Fälle ist die Hauptfälligkeit der 01.01. und somit eine Kündigung bis zum 30.11. möglich.

Kündigungsfrist bei Kfz-Verträgen ist 1 Monat zur nächsten
Hauptfälligkeit. In 99,5 % aller Fälle ist die Hauptfälligkeit
der 01.01. und somit eine Kündigung bis zum 30.11. möglich.

hallo,
das gilt aber nur bei pkw mit dauerkennzeichen.
also sicher nicht 99,5% sondern eher 70% oder so.
schließlich gibt es noch kräder, lkw´s u.ä. da mußt du in deinen vertrag schauen und nach dem ablauf suchen. der muß nicht der 01.01. sein.
außerdem gibt es noch alte kw-tarife die einen anderen ablauf haben.
bei saisonkennzeichen ist der 1. des zulassungsmonats der ablauf.
mfg
snake