wie ist die Rechtslage bei KFZ-Versicherungsaltverträgen (1998 abgeschlossen), ist hier die Kündigungsfrist der 30.9. oder der 30.11.?
Meines Wissens wurden pauschal alle KfZ-Verträge vom Staat mit der neuen Kündigungsfrist auf den 30.11. gelegt, egal was im Vertrag steht, da im Oktober erst die neuen Einstufungen festgelegt werden.
Kündigungsfrist bei Kfz-Verträgen ist 1 Monat zur nächsten Hauptfälligkeit. In 99,5 % aller Fälle ist die Hauptfälligkeit der 01.01. und somit eine Kündigung bis zum 30.11. möglich.
Kündigungsfrist bei Kfz-Verträgen ist 1 Monat zur nächsten
Hauptfälligkeit. In 99,5 % aller Fälle ist die Hauptfälligkeit
der 01.01. und somit eine Kündigung bis zum 30.11. möglich.
hallo,
das gilt aber nur bei pkw mit dauerkennzeichen.
also sicher nicht 99,5% sondern eher 70% oder so.
schließlich gibt es noch kräder, lkw´s u.ä. da mußt du in deinen vertrag schauen und nach dem ablauf suchen. der muß nicht der 01.01. sein.
außerdem gibt es noch alte kw-tarife die einen anderen ablauf haben.
bei saisonkennzeichen ist der 1. des zulassungsmonats der ablauf.
mfg
snake