Hallo,
ich habe folgendes problem:
Ich hatte mir eine Deckungskarte von der Allianz geholt um mein Auto anzumelden, habe aber nachdem es angemeldet war, eine günstigere Versicherung gefunden. Dies war auch das erte mal das ich ein Auto auf mich angemeldet habe und eine Versicherung auf mich lief. Habe also mit 140 % angefangen. Jetzt hat mir die Allianz eine Rechnung geschickt für diese 5 Tage an denen ich die Deckungskarte hatte. Ist mir ja auch alles klar, ich hatte ja schließlich Versicherungsschutz. Aber ich habe fast einen Schock bekommen.
Denn die wollen jetzt von mir 279,- DM. Habe dort angerufen und man hat mir gesagt das sie 15 % vom Jahresbeitrag berechnen und das es nichts damit zu tun hätte das es nur 5 Tage waren.
Weiss jemand ob das erlaubt ist, oder ist das von Versicherung zu Versicherung verschieden?
Hallo Julia,
das ist korrekt, wenn auch ärgerlich. Die Versicherung rechnet immer volle Monate ab, und ein Monat (zumindest bei Allianz, hab gerade geschaut) wird mit 15% des Jahresbeitrages berechnet. Steht in den Versicherungsbedingungen, denen Du ja mit Abgabe der Deckungskarte zugestimmt hast.
Hallo Julia,
es wird schon rechtens sein; ich würde mir jedoch mal den Vertreter der neuen Versicherung zur Brust nehmen. Der hätte es wissen und Dich darauf hinweisen müssen. Wahrscheinlich wäre es billiger gewesen, die Gesellschaft erst nach Ablauf eines Jahres zu wechseln. U.U. hilft Dir eine Beschwerde bei der neuen Gesellschaft, einen Teil des Schadens erstattet zu bekommen. Viel Erfolg dabei.
wolle
Es gibt auch Versicherungen, die NICHT nach Kurztarif (also wenn Fahrzeug unter drei Monate angemeldet war) abrechnen. Die Allianz scheint da nicht drunterzufallen. Vielleicht sprichst Du nochmal mit der Allianz und fragst an, ob die eventuell die Versicherung rückwirkend aufheben würden (und somit keine Rechnung), wenn die nachfolgende Versicherung das Auto rückwirkend versichern würde, vorausgesetzt, es ist kein Schadensfall eingetreten. Die Chance ist zwar gering, aber probieren würde ich es auf alle Fälle.
von wem wurde die Deckungskarte der neuen Gesellschaft beim Straßenverkehrsamt hinterlegt?
Wurde unter Versicherungsbeginn das Datum der Zulassung Deines Fahrzeuges eingetragen oder der Eingangsstempel beim Straßenverkehrsamt (muß notfalls dort geklärt werden)?
Welcher Beginn wurde im Antrag eingetragen?
Sollte der Versicherungsbeginn gleich mit dem Datum der Zulassung Deines Fahrzeuges liegen, steht dieser auch in dem Dir zugehenden Versicherungsschein. Notfalls hier eine Kopie an die Allianz schicken um nachzuweisen, dass Du rückwirkenden Versicherungsschutz von einem anderen Versicherer bekommen hast.
Und noch etwas ist zu klären. Hast Du bei der Allianz einen Antrag unterschrieben oder erfolgte die Rechnungsstellung aufgrund der ausgestellten Doppelkarte?
Vielleicht helfen Dir diese Tipps, doch noch die Kurzprämie der Allianz zu sparen.