…genauso wäre es theoretisch eigentlich unmöglich.
Hallo, Daniel!
Ich will mal versuchen, Deine Frage zu beantworten 
Aber auf dem Antrag ist alles richtig ausser die Schlüsselnr.
und die habe ich ja nicht notiert sondern er!
Bei Abschluß des Versicherungsvertrages wurde ein Antrag ausgefüllt. Diesen mußtest Du unterschreiben. Für sämtliche Angaben in diesem Antrag bist ausschließlich Du selbst verantwortlich. Das bedeutet, auch wenn der Versicherungsvertreter den Antrag für Dich ausgefüllt hat, bist Du derjenige, der für die Angaben im Antrag haftet. Das hast Du mit Deiner Unterschrift unter diesen Antrag bestätigt. Denn Du unterschreibst damit eine Zeile, die regelmäßig in etwa lautet: „…ich versichere, das die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen…“.
Im Zweifel spielt es keine Rolle, ob der Vertreter sich geirrt hat. Denn Du bist verpflichtet, alle Angaben auf Richtigkeit zu prüfen. Und die richtigen Schlüsselnummern sind aus dem Fahrzeugschein klar ersichtlich. In jedem Kfz-Versicherungsantrag steht auch drin, wo Du die Schlüsselnummern auf dem Fahrzeugschein finden kannst. Hier helfen also auch Ausreden nicht.
Aus der Jährlichen Rechnung ist dieser Fehler nicht sichtbar,
da nur PKW, Opel steht und das richtige Kennzeichen.
Das ist soweit nicht unüblich. Allerdings hast Du nach Abschluß des Vertrages irgendwann auch einen Versicherungsschein (=Police) bekommen. Dort steht auf jeden Fall im Klartext und sehr detailliert das versicherte Fahrzeug drin. Spätestens dort hätte Dir auffallen müssen, das etwas eventuell nicht passen könnte.
Was soll ich machen:
- Den Fahler sagen. Muss ich den Rest nachzahlen (ca. 400DM)
- Nicht sagen, da ohne meine Forschung es nicht aufgeflogen
wäre.
Zunächst muß ich sagen, mir kommt es etwas komisch vor. Soweit ich weiß, verlangen die meisten Versicherungen eigentlich bei Abschluß eines Vertrages eine Kopie des Fahrzeugscheins. Jedenfalls war es bisher bei allen meiner eigenen Verträge so. Und hier wäre eigentlich auch für die Versicherung klar erkennbar, das es sich offensichtlich um einen Fehler handeln muß. Desweiteren werden doch eigentlich auf der Doppelkarte für die Zulassungsstelle ebenfalls die Schlüsselnummern eingetragen. Wenn die Doppelkarte dann bei der Zulassungsstelle eingereicht wird, dann wird dort anhand des eingetragenen Kennzeichens in Verbindung mit den Schlüsselnummern geprüft, ob auch wirklich das beschriebene Fahrzeug versichert ist. Nur dann wird die Doppelkarte akzeptiert. Und dann wird von der Zulassungsstelle die Durchschrift der Doppelkarte an die Versicherungsgesellschaft zurückgeschickt, um die Zulassung und damit den Beginn des Versicherungsschutzes zu dokumentieren. Sofern jetzt die Schlüsselnummern auf der Doppelkarte stimmen (und dies muß zwingend der Fall gewesen sein, da sonst die Zulassung verweigert worden wäre), wird eigentlich jeder Versicherung spätestens beim Eingang der Durchschrift auffallen, wenn sich die Angaben aus der Doppelkarte nicht mit den Angaben aus dem Antrag decken würden.
Zusätzlich fällt mir gerade ein, das viele Versicherungen die Doppelkarten als Durchschreibesatz mit den Anträgen verbinden. In diesem Fall wäre es theoretisch völlig ausgeschlossen, das sich die Angaben nicht decken. Und in diesem Fall würde der Zulassungsstelle auf jeden Fall auffallen, wenn sich die Angaben der Doppelkarte nicht mit dem Fahrzeugschein decken.
Insgesamt erscheint mir also eher unwahrscheinlich, das es zu diesem Fehler gekommen ist. Hast Du wirklich schonmal Deinen Versicherungsschein geprüft? Die korrekten Schlüsselnummern findest Du in Deinem Fahrzeugschein unter den Nummern 2 und 3. Vergleiche diese doch nocheinmal mit Deinem Versicherungsschein.
Wie sieht es im Versicherungsfalle aus ?
Solltest Du tatsächlich im Versicherungsschein falsche Angaben finden (die ja dann zwingend aus Deinem Antrag hervorgegangen sein müßten, dann könnte Dir theoretisch die Versicherung rückwirkend den Versicherungsschutz aufgrund falscher Angaben versagen. Sie würden zwar den Schaden im Haftpflichtfall zunächst zahlen, Dich jedoch hinterher in Regreß nehmen. Im Kaskoschadenfall würden sie dann theoretisch die Zahlung gänzlich verweigern können.
Aber wie gesagt, mir erscheint es eher sehr unwahrscheinlich, das es tatsächlich zu einem solchen Irrtum gekommen sein könnte.
Sofern sich doch herausstellt, das es einen Irrtum gibt, würde ich diesen an Deiner Stelle schnellstmöglich der Versicherung mitteilen. Nur so könntest Du Nachteile für Dich im Schadenfall verhindern.
Laß doch einfach mal hören, wie es denn nun tatsächlich im Versicherungsschein steht.
Greetings and
So long.
Der Dicke MD.