KFZ-Vers. - Kündigung?

Hallo liebe Leser/innen.

Zu wann kann man die KFZ-Versicherung kündigen?
Ich meine mal gehört zu haben, dass sie alle drei Monate gekündigt werden kann, bin mir aber nicht sicher.

Wenn ich die Kündigung heute (28.05.) schreibe, zu wann gilt die Kündigung dann?

Vielen Dank im voraus.

Gruß …Melanie…

Hallo Melanie,

Zu wann kann man die KFZ-Versicherung kündigen?
Ich meine mal gehört zu haben, dass sie alle drei Monate
gekündigt werden kann, bin mir aber nicht sicher.

Wenn ich die Kündigung heute (28.05.) schreibe, zu wann gilt
die Kündigung dann?

Leider geht das nicht…du kannst zwar jetzt kündigen, aber immer nur zum Jahreswechsel, also zum 31.12. :-/

Anders ist dies bei einem Halterwechsel, dann kannst du zu sofort kündigen.

Gruß,
Vanessa

Hallo Vanessa,

nicht ganz :smile:

Kündigung ist im Schadenfall *außerordentliche Kündigung* und zum Ablauf des Vertrages *ordentliche Kündigung* möglich.

Eine außerordentliche Kündigung muss spätestens 1 Monat nach der Möglichkeit für außerordentliche Kündigung *z.B. Schadenregulierung oder Ablehnung* beim Versicherer eingegangen sein.

Kündigungstermin ist dann per sofort oder zum Ablauf.

Ansonsten gelten Kündigungsfristen von 3 Monaten oder einem Monat.
Bei älteren Verträgen kann die Frist 3 Monate betragen, bei neueren in der Regel nur einen. Genauer kannst du das deinen Bedingungen entnehmen.

–> Kündigungsmöglichkeiten durch den Versicherungsnehmer

Der Ablauf des Vertrages hat sich für gewöhnlich in den letzten Jahren so eingebürgert, dass der 31.12. eines jeden Jahres den Vertragsablauf darstellt, aus einfachen Gründen, denn so werden Beitragsüberträge vermieden.

Wenn du aber einen alten Vertrag hast, kann das aber auch der 13.7. eines jeden Jahres sein…

Das musst du also beides prüfen, erst dann weißt du, zu wann du kündigen kannst und zu wann sie wirksam werden würde :smile:

Gruß
Marco

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Hi Marco,

nicht ganz :smile:

soetwas ähnliches befürchtete ich schon :wink:

Kündigung ist im Schadenfall *außerordentliche Kündigung* und
zum Ablauf des Vertrages *ordentliche Kündigung* möglich.

Eine außerordentliche Kündigung muss spätestens 1 Monat nach
der Möglichkeit für außerordentliche Kündigung *z.B.
Schadenregulierung oder Ablehnung* beim Versicherer
eingegangen sein.

Kündigungstermin ist dann per sofort oder zum Ablauf.

Ansonsten gelten Kündigungsfristen von 3 Monaten oder einem
Monat.
Bei älteren Verträgen kann die Frist 3 Monate betragen, bei
neueren in der Regel nur einen. Genauer kannst du das deinen
Bedingungen entnehmen.

–> Kündigungsmöglichkeiten durch den Versicherungsnehmer

Der Ablauf des Vertrages hat sich für gewöhnlich in den
letzten Jahren so eingebürgert, dass der 31.12. eines jeden
Jahres den Vertragsablauf darstellt, aus einfachen Gründen,
denn so werden Beitragsüberträge vermieden.

Wenn du aber einen alten Vertrag hast, kann das aber auch der
13.7. eines jeden Jahres sein…

Das musst du also beides prüfen, erst dann weißt du, zu wann
du kündigen kannst und zu wann sie wirksam werden würde :smile:

Wann werde ich mir das wohl mal endlich merken können ?
Kann doch alles nicht wahr sein…ich habe mich doch nun erst vor einigen Wochen schlau gemacht…aber lassen wir das…das war sicher ein Problem auf der Sachbezugsebene *fg*

Ich danke dir auf jeden Fall für deine Korrektur :o)

Lieben Gruß,
Vanessa

Kein Problem :smile:

wirst bald nicht mehr grübeln müssen -… ich werde es dann klickbar machen :smile:

marco

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