Hallo Sonja,
danke für deine prompte Antwort.
Macht sie doch gerne.
Du hast mir damit einen guten Denkanstoß gegeben.
Aber dennoch langsam mit den jungen Pferden…
Wenn ich
also zumindest mal die möglichst kleinste Selbstbeteiligung -
sagen wir mal VK300/TK150 - wähle,
VK0/TK0 wäre die kleinste.
und bei einem Schadensfall die Versicherung einschalte, wird
meine SF im Folgejahr hochgestuft.
Richtig.
Sollte ich aber keine Selbstbeteiligung wählen,
zahlt die Versicherung alles und ich werde zusätzlich noch
höher gestuft, plus die sowieso höheren Beiträge.
Du wirst genauso wie bei Fall 1 hochgestuft. Sobald die Versicherung eine Leistung in Geld erbringen muss, hat das bei einem ersatzpflichtigen Vollkasko- oder Haftpflichtschaden eine Höherstufung zur Folge.
Ein Teilkaskoschaden hingegen erwirkt keine Höherstufung.
Näheres zu den Deckungsinhalten findest du hier: FAQ:644
Ansonsten hat der Selbstbehalt nur zur Folge, dass die Erstattungsleistung um den Betrag „Selbstbehalt“ gekürzt wird.
Es ist gar
nicht so einfach, sich da für das beste zu entscheiden. Jeder
Schadensfall, den die Versicherung regelt, zieht eine
SF-Erhöhrung nach sich. Also wähle ich gleich eine
Selbstbeteiligung, weil bezahlen muß ich doch so oder so.
Ja und nein. Teilkaskoschäden wie gesagt erwirken keine Hochstufung. Daher würde ich hier die Prämiendifferenz vergleichen. Wenn die Differenz jetzt sagen wir mal 70 Euro ist zwischen 0 und 150 Euro in der TK, dann würde ich ohne SB nehmen, da ich die Wahrscheinlichkeit als hoch ansehe, dass ich in 2 Jahren mindestens einen Teilkaskoschaden habe.
Regle ich es selbst oder lasse ich die Versicherung zahlen.
Die holen sich ihr Geld dann auf anderem Weg zurück. Sehe ich
doch so richtig, oder?
Das kommt drauf an, ob sie jemanden haben, von dem sie sich das Geld holen können. Wenn man einen Haftpflichtschaden als Kaskoschaden regulieren lässt, hat das aber auch zur Folge, dass man einige Haftpflichtansprüche nicht geltend machen kann.
Gruß
Marco