Hallo Leidensgefährten - heute hat mir mein Vers.Vertreter bei der Anmeldung meines privaten Pkw.mitgeteilt, daß aufgrund zweier Ruhejahre (ich fahre sonst nur Firmenfzg.) mein privater Schadensfreiheitsrabatt von SF9 auf SF 7 zurückgestuft wird. Ist das Usus - wenn ja, wo geregelt. Daraus resultiert meine zweite Frage: Wenn ich auf meine Person noch ein 2.Fzg. versichere - so seine Behauptung - fängt dieser Vertrag dann bei SF1 o.s.ä. an.
Ich halte das für Bestrafung durch die Autoversicherung. Bitte um Aufklärung.
Danke !
Willi
Hallo Wilhelm,
erstmal ein klares: Es kommt auf die Versicherung an. Es gibt nur noch eine Gemeinsamkeit bei den Kfz-Versicherungen, nämlich die, das es keine mehr gibt…
Also in den Bedingungwerken (ich weiß auch nicht mehr, ob Allgem. oder Tarifbestimmungen) ist die Geschichte mit dem ganzen SFR geregelt, (eher in den TB). Dort steht dann auch noch, daß tatsächlich nach längerem Ruhen des Vertrages der Rabatt wieder langsam hochgeht. Andere Gesellschaften verzichten darauf jedoch für eine gewisse Zeit (7Jahre).
Ein weiteres Fahrzeug fängt normalerweise bei SF1/2 an. Auch dort gibt es die unterschiedlichsten Regelungen, teilweise kannst Du mit SF 2 (=85%) anfangen.
Also Du siehst: Allgemein gibt es nicht mehr…
Vielleicht hilft es trotzdem weiter.
Andreas
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Hallo Wilhelm,
von Leidensgefährten kann ja wohl keine Rede sein. Wie Du richtig erwähnst hat Dir Dein Versicherungsvertreter (er nennt sich so, weil er nicht dich, sondern die Versicherung vertritt) diese Möglichkeiten genannt.
Jetzt hast du 2 Möglichkeiten:
- Du suchst Dir einen vertrauenswürdigen und kompetenten Versicherungsmakler in Deiner Nähe (findest Du unter www.bca.de)
oder - du wendest dich direkt an die Versicherungsgesellschaft und trittst mit denen in Verhandlungen über den alten und den neuen Rabatt (Wenn die Sachbearbeiter keine allzu großen Sturköpfe sind, kann das auch helfen).
Gruß
Franz K.