Mal ne vielleicht seltsame Frage, aber was passiert denn, wenn jemand mit deutscher Versicherung im Ausland unterwegs ist (m Bereich der grünen Karte) und einen Unfall hat, der TÜV für das FAhrzeug (den es ja nur in D gibt) aber abgelaufen ist.
Spielt der deutsche TÜV nur in D eine Rolle oder wird die Versicherung versuchen ihren Verpflichtungen zu entgehen weil das Fahrzeug nicht nachweisbar fahrtüchtig sei oder irgend sowas?
Hoffe ich bin im richtigen Brett…
Grüße
M.
Guten Tag mopedhexle,
meiner Ansicht nach sind Sie wirklich ein bisschen im falschen Brett
gelandet. Ich meine, das ist schon eine reine Rechtsfrage.
Die Antwort, ob alles schnurrig durchläuft oder ob der Versicherer seinen Nehmer nach Abwicklung des Fremdschadens
in Regress nimmt, erfährt der Nehmer von seinem Versicherer.
Und vermutlich in nächster Zukunft.
Gruß
Günther
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Mal ne vielleicht seltsame Frage, aber was passiert denn, wenn
jemand mit deutscher Versicherung im Ausland unterwegs ist (m
Bereich der grünen Karte) und einen Unfall hat,
Ich setze mal voraus du meinst einen von Ihm verursachten Haftpflichtschaden!
der TÜV für
das FAhrzeug (den es ja nur in D gibt) aber abgelaufen ist.
Dem Vertrag liegt deutsches Recht und die deutschen AKBs und TBs zugrunde!
Spielt der deutsche TÜV nur in D eine Rolle oder wird die
Versicherung versuchen ihren Verpflichtungen zu entgehen weil
das Fahrzeug nicht nachweisbar fahrtüchtig sei oder irgend
sowas?
Na, ich denke, es wird vieles davon abhängig sein, ob die Fahruntüchtigkeit des Fahrzeuges in adäquat kausalem Zusammenhang mit dem Schadenereignis steht. Wenn das Fahrzeug beispielsweise keinen TÜV hat, weil ein Scheinwerfer nicht funktioniert und der Schaden am Tag passiert ist, beispielsweise ein Auffahrunfall an einer Ampel, sehe ich keine Probleme. Anders verhält es sich jedoch, wenn ein Defekt an der Bremsanlage vorliegt und der Wagen ungebremst in den Vordermann/frau fährt. Mir fällt sonst keine Stelle ein, an der beim Versicherer hoch kommen sollte, dass das Fzg. keinen TÜV hat. In den Schadenmeldungen wird i.d.R.acuh nicht danach gefragt. Anders verhält es sich dann widerum, sollte auch ein Vollkaskoschaden gemeldet werden. Ein ggf. dann in Auftrag gegebenes Gutachten wird auf den abgelaufenen TÜV verweisen.
Du bist hier m. E. richtig, denn hier sind allgemeines Versicherungsrecht und die Kfz-Vers.-Bedingungen angesprochen.
Wenn das Fz nicht mehr voll verkehrstüchtig ist, liegt eine Gefahrerhöhung vor. Kommt es durch einen solchen Mangel (= Kausalität) zu einem Schaden, ist der VR leistungsfrei. Bei einem Drittschaden wird zunächst gezahlt und dann vom Kunden zurückgefordert.
Dies ist unabhängig vom Schadenort, denn der Kunde fordert die Leistung ja weiterhin von seinem deutschen Versicherer. Mit „sich um die Zahlung drücken“ hat das auch nichts zu tun, denn versichert ist ein Kraftfahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand; warum soll der Versicherer zahlen, wenn ein Auto ohne Bremsen unterwegs ist?
Sorry, war krank und kann jetzt erst wieder ins Internet…
Was ist aber mit einem Fahrzeug das verkehrstüchtig ist aber keinen TÜV hat (z.B. einfach abgelaufen während des Auslandsaufenthaltes)?
Es ist ja nicht so, das jedes Fahrzeug gleich verkehrsuntauglich würde nur weil der TÜV abläuft…
Nehmen wir an alles sei in Ordnung und es geschieht ein Unfall.
Ist dann der nicht vorhandene TÜV Stempel irgendwie relevant?
meiner Ansicht nach sind Sie wirklich ein bisschen im falschen
Brett
gelandet. Ich meine, das ist schon eine reine Rechtsfrage.
Die Antwort, ob alles schnurrig durchläuft oder ob der
Versicherer seinen Nehmer nach Abwicklung des Fremdschadens
in Regress nimmt, erfährt der Nehmer von seinem Versicherer.
Und vermutlich in nächster Zukunft.
Sorry, aber knapp daneben ist auch vorbei.
Es handelt sich nicht um eine Rechtsfrage und es gab keinen Unfall und daher wird niemand nichts erfahren ind egal wie naher Zukunft.
Also spielt nur die Verkehrstüchtigkeit eine Rolle? Nicht ob das TÜV-Plakettchen aktuell ist?
Ja ich meine die Haftpflichtversicherung.
Der gedanke kam auf weil es ja Reisende gibt die Jahrelang unterwegs sind und irgendwann ja der TÜV abläuft, das Fahrzeug aber angemeldet bleibt und damit auch versichert ist…
Also spielt nur die Verkehrstüchtigkeit eine Rolle? Nicht ob
das TÜV-Plakettchen aktuell ist?
In keiner mir bekannten Schadenmeldung wird der Halter danach gefragt, ob das Fzg. noch TÜV hat. Deshalb, wie bereits geschildert, denke ich, dass Thema kommt erst hoch, wenn ein kausaler Zusammenhang hergeleitet werden kann, z.B. Bremsdefekt. Wenn du die Tür des Fzg. öffnest und ein daneben stehendes Fzg. beschädigst, wird niemand auf den Gedanken kommen sich nach den TÜV zu erkundigen.