Person A hatte 1994 das letzte mal ein Auto zugelassen und hatte damals SF 18. Danach fuhr er nur noch Firmenwagen. Person A will nun eine Kfz-Vers. abschließen für ein Fahrzeug, dass er und sein unter 23 jähriger Sohn fahren. (Erstwagen)
Problem: Bei den meisten Versicherern verfallen die Ansprüche auf den alten SF-Rabatt nach 7 Jahren. Wie wäre die günstigste Methode das Auto zu Versichern? (nur Haftpflicht)
Meine Idee:
Auf Nachfragen wurde von der DeBeKa angeboten den SF-Rabatt der alten Versicherung wieder aufzunehmen. Dazu müsste nur zuerst eine Auskunft des alten Versicherers (DEVK) über die SF-Klasse erfolgen. Diese weigern sich aber / sind nicht in der Lage, die Daten zurück zu verfolgen.
Fällt jemandem dazu vielleicht eine Lösung ein?
Vielen Dank schonmal für die Antworten!
Person A hatte 1994 das letzte mal ein Auto zugelassen und
hatte damals SF 18. Danach fuhr er nur noch Firmenwagen.
Person A will nun eine Kfz-Vers. abschließen für ein Fahrzeug,
dass er und sein unter 23 jähriger Sohn fahren. (Erstwagen)
Problem: Bei den meisten Versicherern verfallen die Ansprüche
auf den alten SF-Rabatt nach 7 Jahren. Wie wäre die günstigste
Methode das Auto zu Versichern? (nur Haftpflicht)
Maßgeblich ist zwar nicht das Zulassungsdatum, sondern das Ende der Versicherung, aber ich gehe mal davon aus, dass dies auch über 7 Jahre her ist. Ggf. ist eine Einstufung nach SF 2 bzw SF 1/2 möglich, das hängt aber von weiteren Umständen ab, die ihnen Ihr Debeka-Vertreter nennen kann.
Meine Idee:
Auf Nachfragen wurde von der DeBeKa angeboten den SF-Rabatt
der alten Versicherung wieder aufzunehmen. Dazu müsste nur
zuerst eine Auskunft des alten Versicherers (DEVK) über die
SF-Klasse erfolgen. Diese weigern sich aber / sind nicht in
der Lage, die Daten zurück zu verfolgen.
Fällt jemandem dazu vielleicht eine Lösung ein?
Nö, außer der oben genannten Regelung nicht. Wenn die DEVK sich quer stellt, ist m.E. wenig zu machen!
Hallo cassiesmann,
auch über 7 Jahre her ist. Ggf. ist eine Einstufung nach SF 2
bzw SF 1/2 möglich, das hängt aber von weiteren Umständen ab,
Wenn die Debeka nicht völlig anders arbeitet als wir, ist SF2 nicht möglich, weil der Sohn das Fahrzeug nutzen soll. SF2 ist die Einstufung nach Partner- oder Alleinfahrerrabatt und auch dafür muß schon ein fahrzeug mit SF>=2 im Bestand vorhanden sein. Es bleibt IMHO nur SF 1/2.
Gruß
Nordlicht
Fällt jemandem dazu vielleicht eine Lösung ein?
Ich würde den Antrag bei der DEVK stellen, vielleicht fällt denen dann Dein alter SFR wieder ein. Besonders gute Karten hast Du natürlich, falls noch eine alte Rechnung oder ein anderer Beleg der SFR-Klasse vorhanden ist.
Hallo cassiesmann,
auch über 7 Jahre her ist. Ggf. ist eine Einstufung nach SF 2
bzw SF 1/2 möglich, das hängt aber von weiteren Umständen ab,
Wenn die Debeka nicht völlig anders arbeitet als wir, ist SF2
nicht möglich, weil der Sohn das Fahrzeug nutzen soll. SF2 ist
die Einstufung nach Partner- oder Alleinfahrerrabatt und auch
dafür muß schon ein fahrzeug mit SF>=2 im Bestand vorhanden
sein. Es bleibt IMHO nur SF 1/2.
Du hast uneingeschränkt Recht, ich habe den Sohn übersehen, somit geht nur SF 1/2.
Asche über meine Haupt.