(KFZ)Versicherer hat gekündigt!

folgendes szenario:
eine kfz-versicherung hat den vn gekündigt weil der einen monatsbeitrag zu spät gezahlt hat. Auf der suche nach einem neuen anbieter soll ein großer direktversicherer gewählt werden. dieser scheibt dem interesenten jetzt an und sagt ihm das teilkasko nicht möglich ist und nur die haftpflicht genommen werden kann (okay verständlich). Jetzt will der versicherer aber auch noch den kompletten jahresbeitrag im voraus haben. ist diese praxis überhaupt rechtens? die prämie kann auf keinen fall getragen werden, aber es muss doch möglich sein sein auto zu versichern ohne wie ein verbrecher behandelt zu werden?

für eine hilfreiche diskussion wäre ich dankbar :smile:

folgendes szenario:
eine kfz-versicherung hat den vn gekündigt weil der einen
monatsbeitrag zu spät gezahlt hat.

So schnell bekommt man nicht gekündigt wenn man mal einen Monatsbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt hat, da kommt es erst einmal zu einem qualifizierten Mahnverfahren. Selbst nach der Kündigung hat man die Möglichkeit den Versichuerngsschutz durch Nachzahlung des Beitragen innerhalb einer Frist wieder aufleben zu lassen.

Auf der suche nach einem
neuen anbieter soll ein großer direktversicherer gewählt
werden. dieser scheibt dem interesenten jetzt an und sagt ihm
das teilkasko nicht möglich ist und nur die haftpflicht
genommen werden kann (okay verständlich). Jetzt will der
versicherer aber auch noch den kompletten jahresbeitrag im
voraus

Alle Versicherungsbeiträge sind im Voraus fällig! Warum eine unterjährige Zahlweise nicht möglich sein soll kann ich mir nur so erklären, dass Direktversicherer die erhöhten Kosten aufgrund dieser Zahlweise scheuen.

haben. ist diese praxis überhaupt rechtens? die prämie
kann auf keinen fall getragen werden, aber es muss doch
möglich sein sein auto zu versichern ohne wie ein verbrecher
behandelt zu werden?

für eine hilfreiche diskussion wäre ich dankbar :smile:

Hallo,

der Versicherer sollte eigentlich schon 1 mal gemahnt haben. Danach hat er allerdings das Recht zur Kündigen. schau dir mal die §38-42 VVG (einfach mal nach googlen, hoffe ich hab die richtigen Paragraphen)an. Du kannst fast schon froh sein, wenn dir die Gesellschaft dann nicht noch den kompletten Jahresbeitrag abknöpfen will, obwohl du garnicht da versichert bist.
Die nachfolgende Versicherung hat vielleicht aufgrund der Kündigung vom Vorversicherer entschieden, den Beitrag für ein ganzes Jahr direkt komplett einzuziehen.

Viele Grüße

Laber

Hallo,

der Versicherer sollte eigentlich schon 1 mal gemahnt haben.
Danach hat er allerdings das Recht zur Kündigen. schau dir mal
die §38-42 VVG

Danke, aber ein klein Wenig kenne ich mich damit aus. Deshalb darf ich korrigieren. Wenn ich richtig verstanden habe reden wir hier von einer Folgeprämie und nicht von der Einlöseprämie. Somit nicht §38, einfach mal googlen.

(einfach mal nach googlen, hoffe ich hab die

richtigen Paragraphen)an. Du kannst fast schon froh sein, wenn
dir die Gesellschaft dann nicht noch den kompletten
Jahresbeitrag abknöpfen will,

Den Ärger mag ich wohl verstehen, aber wir sprechend doch hier von einem ordentlich zustande gekommenen Vertrag. Da kann ich doch nicht den Versicherer an die Wand stellen, wenn der Versicherungsnehmer seine Pfglichten nicht erfüllt. Es ist mir noch keine (außer evtl.Direktversicherer, keine Erfahrung damit) untergekommen, die einem Kunden, der sich in einer momentanen unpäßlichkeit befindet und diesbzgl. mit der Versicheurng Kontakt aufnimmt, keinen Zahlungsaufschub gewährt.
obwohl du garnicht da versichert

bist.
Die nachfolgende Versicherung hat vielleicht aufgrund der
Kündigung vom Vorversicherer entschieden, den Beitrag für ein
ganzes Jahr direkt komplett einzuziehen.

Viele Grüße

auch so

Laber

Michael

Hallo Michael,

da ein Versicherungsvertrag auch Schufa-Einträge nach sich ziehen kann, ist das möglicherweise der Grund. Zudem ist die Kasko keine Pflicht-Versicherung und der VR kann hier ablehnend reagieren.

Gruß
Marco

Halle

da ein Versicherungsvertrag auch Schufa-Einträge nach sich
ziehen kann

den brauch man nicht mal. man muß nur die 29a anzeige der zulassungsstelle richtig lesen und wenn die nicht stimmt, die vwb. alles weitere kann man sich denken. entweder ist der vn gekündigt worden weil er nicht gezahlt hat oder er hat eine „tolle“ schadenquote. eine andere möglichkeit gibt es in sachen folgebeitrag nicht. und schon wäre ich bei der risikoprüfung vorsichtig.

Zudem ist die
Kasko keine Pflicht-Versicherung und der VR kann hier
ablehnend reagieren.

richtig.
vielleicht ist dem vr auch das fzg für eine kasko zu alt oder zu teuer.
das selbe gilt für die zahlungsweise. ich denke mal, dass der tarif der versicherung, bei haftpflichsolokunden nichts anderes vorsieht. oder der vn ist in der s-klasse oder schlechter.
gruß
snakeshit

Hallo,

wenn der Vertrag vom Vorversicher gekündigt wurde, dann ist es das schlechteste, was einem Versicherungsnehmer passieren kann. (im Bezug auf einen neuen Vertrag).

I.d.R. ist es dann so, dass ihn dann kein Versicherer mehr - zu „normalen Konditionen“ - versichern will…

Gruß

Norbert

Hallo,

wie bereits schon erwähnt. Haftpflicht muss dich jeder andere Versicherer annehmen (Pflichtversicherungsgesetz § 5)
Ausnahmen: Du hattest bei dm Versicherer schon mal ein Kfz-Versicherung und wurdest gekündigt.

Da man ja im Neuantrag Vor-Versicherer, Schäden und wer gekündigt hat angeben muss, wird nachgefragt.

„Solche“ Kunden möchte natürlich kein Versicherer.

Es gibt aber Möglichkeiten den Kunden zu „vergraulen“

Z.B. Ich verweigere ide Kasko-Deckung
ich biete nur die gesetztl. Mindestversicherungssummen an
ich verlange die Prämie im Vorraus.

Alles legal und Alltag in der Versicherungsbranche.

Wass kannst du machen? Am besten in einem Versicherungsbüro persönlich das Gespräch suchen. Schildere den Sachverhalt.

Mit einem freundlichen Lächeln erreichst du eventuell,dass sich der Vertreter bzw. Makler für dich einsetzt und seine Beziehungen oder guten Verbindungen einsetzt.