Nicht wirklich…
Leider ist der momentane Stand, dass die Versicherungsverträge bestehen bleiben und auch die Prämien fällig werden. Ein unterjähriger Versichererwechsel ist also nicht möglich. Die Vertragskündigung muss regulär zur nächsten Hauptfälligkeit ausgesprochen werden.
Zum Thema Versicherungsschutz findet man - wie schon gepostet - eine Stellungnahme auf der Homepage der Ineas.
KFZ-Haftpflichtversichungsansprüche werden im Rahmen der Verkehrsopferhilfe geleistet.
Kaskoversicherungsansprüche müssen derzeit vom Kunden selbst bezahlt werden - jedoch kann die Rechnung bei der Ineas (bzw. LadyCarOnline) eingereicht werden. Ob diese in vollem Umfang zurückerstattet werden können, ist (noch) ungewiss.
Schutzbriefschäden werden wohl nach wie vor geleistet.
Die Schadenmeldung geht wohl - wie bisher auch - ganz regulär über die Internetseite der Ineas.
Ich drücke allen Ineas bzw. LadyCar-Versicherten, dass eventuelle Schäden voll und unkompliziert geleistet werden können!