Liebe/-r Experte/-in,
ich habe fortgesetzt „Ärger“ mit der KFZ-Versicherungsgesellschaft - bzw. genauer gesagt mit zweien. Nämlich der „abgebenden“ Versicherungsgesellschaft UND der „aufnehmenden“ Gesellschaft bei einem Versicherungswechsel vor einem Jahr.
Nachdem es mir bei der „abgebenden“ Gesellschaft schon längere Zeit nicht mehr gepaßt hatte (Holprigkeiten im Schriftverkehr, Nicht-Weitergabe von Rabatt, Nichtverfolgung eines offensichtlichen Versicherungsbetruges durch die Gegenseite bei einem Parkhaus-Schaden - und stattdessen Schadloshalten am eigenen Versicherten nämlich mir) habe ich vor einem Jahr die Versicherungsgesellschaft gewechselt.
Knapp 1 Jahr später ereilte mich die Nachforderung der neuen (= der aufnehmenden) Gesellschaft in Höhe eines annähernden Jahresbeitrages wegen angeblich erforderlicher Schlechterstellung im Schadensfreiheitsrabattes aufgrund einer Nachmeldung der abgebenden Gesellschaft.
Alles Strampeln und Kämpfen half nichts, ich mußte rund einen Tausender nachzahlen.
Kurze Zeit später - jetzt am Samstag - erhielt ich ein Schreiben der damaligen abgebenden Gesellschaft, laut einer Meldung des Straßenverkehrsamtes wäre mein Fahrzeug nicht versichert und deshalb fordert man zur Korrektur nochmals 150 Euro gemäß beigefügter Rechnung.
Von dieser Beanstandung des Amtes habe ich selbst nie etwas gehört - und ich gehe ja davon aus, daß ich als Fahrzeughalter als Erster angemahnt würde, wenn dem Amt irgendeine Ordnungswidrigkeit auffallen würde. - Also daß eine Gesellschaft mich 1 Jahr lang nicht als Versichert gemeldet hätte. Schließlich habe ich bei der KFZ-Anmeldung ne Doppelkarte vorgelegt und meine Beiträge weiß Gott bezahlt.
Außerdem - wieso kommt nun die abgebende Gesellschaft auf mich zu, bei der ich schon 1 Jahr lang keinen Vertrag mehr habe ?
Nach all der bisher schon gelaufenen Schreiberei mit beiden Gesellschaften habe ich nun wirklich keine Lust mehr, mich mit den beiden weiter herum zu plagen. Und ich kann ja auch garnicht einschätzen, welche der Gesellschaften nun Bockmist macht oder ob womöglich alle beiden (das vermute ich nämlich).
Nach dem Motto "schad ja nix, solange der Versicherte blecht, kümmerts uns wenig, wenn die andere Gesellschaft irgendwas „meldet“. Ping-Pong-Ping-Pong.
Gibts bei Euch Experten jemanden, der solches schon erlebt hat und weiß, wie man dem beikommt ? An wen kann ich mich wenden mit meinem Anliegen, doch den Vorgang INSGESAMT einmal zu prüfen und die offensichtlichen Mißstände abzustellen.
Da mir die Möglichkeit fehlt, selbst zu entscheiden, wo genau der Hund begraben liegt, und ich mangels Fachwissen garnicht in der Lage bin, weiterhin noch konkrete Einzelbeschwerden zu verfassen, suche ich eine „übergeordnete Stelle“ die befugt ist, den gesamten Vorgang auf beiden Seiten mal von Grund auf zu prüfen.
Nicht daß ich völlig aufs Maul gefallen wäre - aber meine früheren Beanstandungen bei den Gesellschaften wurden nur allzu oft wegargumentiert und beiseite gefegt, so daß ich stets ratlos zurückblieb. Und ich habe keine Kraft und Lust mehr, jahrelang gegen Windmühlen zu kämpfen.
Wer weiß nen Rat ?