Kfz-Versicherung

Hallo,

hab eine Frage bzgl. einer Kfz-Versicherung. In einer Familie sind beide Autos (v.der Frau + Sohn) auf die Frau zugelassen - der Mann hat ebenfalls einen Führerschein, aber kein Auto auf sich angemeldet.
Die Frau ist ca. auf 40%, Sohn, auf ca. 70% - lt. der Versicherung kann man das Auto vom Sohn nicht auf den Vater zulassen, da es sonst zu teuer wäre. Woran kann das liegen? Die Gesellschaft meinte,beide Autos in einer FAmilie müssen auf einen Familienangehörigen zugelassen werden.

Hallo,

quatsch, quatsch, quatsch…

Die Autos in der Familie können auf jeden einzelnen zugelassen sein: ein Auto auf die Mutter, ein Auto auf den Sohn, ein Auto auf den Vater…

In dem beschriebenen Fall wird wohl das Auto des Sohnes aus Kostengründen vor ca. 3,5 Jahren (wenn zwischendrin nix passiert, sprich kein Haftpflichtschadenfall eingetreten ist) mit SF 1/2 (i. d. R. = 140 %) als Zweitwagen (der Mutter) bei der Versicherungsgesellschaft versichert worden sein…

Natürlich kann die Mutter die jetzt erfahrenen schadenfreien Jahre (SF 3 = i. d. R. 70 %) auf Ihren Ehemann übertragen… Dann sind sie natürlich aber für den Sonn weg, klar oder?

Vorausgesetzt, der Vater hätte sich theoretisch die drei schadenfreien Jahre (3 volle Jahre! vom 1.1. bis 31.12) erfahren können (Muss also den Führerschein mindestens im Jahr 2000 gemacht haben, wenn zum 1.1.2005 der Rabatt (dann SF 4) übertragen werden soll…

Frau kann natürlich auch Ihren Rabatt (SF 14??? = 40 %) auf den Vater (gleiche Voraussetzung wie oben) übertragen… Alles machbar… Frage immer, was macht Sinn?

Gruß Matthias

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