Kfz-Versicherung

Hallo Ihr Lieben!

Angenommen man hatte ein Kfz bis 31.12.2002 bei Versicherung A angemeldet - man wechselt zu Versicherung B. Man fährt in der selben Schadenfreiheitsklasse, bezahlt den halbjährlichen Beitrag bis 01.07.03. Am 21.08.03 teilt Versicherung A der Versicherung B mit, daß es im Jahre 2002 einen Unfall gab, der noch nicht in der Schadenfreiheitsklasse berücksichtigt wurde. Am 21.08.2003 policiert Versicherung B rückwirkend neu - sprich: hebt den Versicherungsbeitrag nachträglich für den bereits bezahlten Zeitraum an und fordert Nachzahlung. Frage dazu, ist das ok nach 8Monaten oder gibt es da Verjährung? Liebe Grüsse und vielen Dank!

Das ist o.k.!

Thorulf Müller