Hallo Ihr Lieben!
Angenommen man hatte ein Kfz bis 31.12.2002 bei Versicherung A angemeldet - man wechselt zu Versicherung B. Man fährt in der selben Schadenfreiheitsklasse, bezahlt den halbjährlichen Beitrag bis 01.07.03. Am 21.08.03 teilt Versicherung A der Versicherung B mit, daß es im Jahre 2002 einen Unfall gab, der noch nicht in der Schadenfreiheitsklasse berücksichtigt wurde. Am 21.08.2003 policiert Versicherung B rückwirkend neu - sprich: hebt den Versicherungsbeitrag nachträglich für den bereits bezahlten Zeitraum an und fordert Nachzahlung. Frage dazu, ist das ok nach 8Monaten oder gibt es da Verjährung? Liebe Grüsse und vielen Dank!