KFZ Versicherung

Hallihallo,

vielleicht ist diese Frage etwas dumm, aber wer nicht fragt bleibt dumm.

Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar.

Ich möchte mein Fahrzeug von meinen Mann versichern lassen. Natürlich nur aus den einen Grund um Kosten zu sparen. Er ist im öffentlichen Dienst und wir würden die hälfte einsparen.
Das Farzeug ist auf meinen Namen zugelassen und mein Name ist in den Fahrzeugbrief eingetragen.

Muss der Wagen nun umgemeldet werden, also auf seinen Namen zugelassen werden, damit mein Mann ihn versichern kann ???

Vielen Dank im Voraus
Gruß
Heike

Muss der Wagen nun umgemeldet werden, also auf seinen Namen
zugelassen werden, damit mein Mann ihn versichern kann

Die Ummeldung ist nicht unbedingt erforderlich. Es gibt Versicherungen die akzeptieren Fahrzeughalter/Versicherungsnehmer-Trennungen, d.h. Du bleibst Halter, Dein Mann wird Versicherungsnehmer. Andere Gesellschaften räumen Dir auch den Tarif für den öffentlichen Dienst ein, wenn Dein Mann dort beschäftigt ist. Einfach mal die Gesellschaft fragen.

Hallo,
du wirst dich bei Versicherungen erkundigen müssen da dies unterschiedlich gehalten wird.
Bei uns gibt es bei abweichenden Halter 25% zuschlag und die 20 % des öffentlichen Dienstes wären dann sinnlos.
Gruß Anno

ielleicht ist diese Frage etwas dumm, aber wer nicht fragt

bleibt dumm.

Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar.

Ich möchte mein Fahrzeug von meinen Mann versichern lassen.
Natürlich nur aus den einen Grund um Kosten zu sparen. Er ist
im öffentlichen Dienst und wir würden die hälfte einsparen.
Das Farzeug ist auf meinen Namen zugelassen und mein Name ist
in den Fahrzeugbrief eingetragen.

Muss der Wagen nun umgemeldet werden, also auf seinen Namen
zugelassen werden, damit mein Mann ihn versichern kann ???

Vielen Dank im Voraus
Gruß
Heike