Zwei Fahrzeuge haben einen leichten Auffahrunfall. Ein Schaden an dem geschädigten Fahrzeug ist nicht zu erkennen. Es wird mündlich verabredet, dass eine Werkstatt für einen Kostenvoranschlag aufzusuchen ist. Zudem erklärt sich der Verursacher schriftlich bereit, für ev. Schäden aufzukommen.
6 Wochen später wurde das geschädigte Auto repariert, und es kam eine Reperatur-Rechnung von dem Geschädigten. Der Verursacher hat um die ausgebauten beschädigten Teile des geschädigten Fahrzeuges gebeten. Daraufhin bekam der Verursacher keine Antwort des Geschädigten. Nach weiteren 3 Wochen hat die Versicherung des Verursachers beim Verursacher angerufen, dass der Schaden von der Versicherung übernommen wird bzw. werden muss, obwohl der Verursacher an den Geschädigten keine Daten von der Versicherung an den Geschädigten angegeben hat.
Wie kommt ein Geschädigter an die Versicherungsdaten des Verursachers?
Darf ein Geschädigter mit der Reperatur sich 6 Wochen Zeit lassen?