KFZ Versicherung

Zwei Fahrzeuge haben einen leichten Auffahrunfall. Ein Schaden an dem geschädigten Fahrzeug ist nicht zu erkennen. Es wird mündlich verabredet, dass eine Werkstatt für einen Kostenvoranschlag aufzusuchen ist. Zudem erklärt sich der Verursacher schriftlich bereit, für ev. Schäden aufzukommen.
6 Wochen später wurde das geschädigte Auto repariert, und es kam eine Reperatur-Rechnung von dem Geschädigten. Der Verursacher hat um die ausgebauten beschädigten Teile des geschädigten Fahrzeuges gebeten. Daraufhin bekam der Verursacher keine Antwort des Geschädigten. Nach weiteren 3 Wochen hat die Versicherung des Verursachers beim Verursacher angerufen, dass der Schaden von der Versicherung übernommen wird bzw. werden muss, obwohl der Verursacher an den Geschädigten keine Daten von der Versicherung an den Geschädigten angegeben hat.

Wie kommt ein Geschädigter an die Versicherungsdaten des Verursachers?
Darf ein Geschädigter mit der Reperatur sich 6 Wochen Zeit lassen?

Hallo Buffi,

ist der Schädiger sicher, dass auch wirklich ein Schaden bei der Versicherung geltend gemacht wurde? Lt. meiner Erfahrung geht die Versicherung erstmal von einer Regulierung aus sobald ein Fall auch nur gemeldet wurde, ob tatsächlich was gezahlt wird / wurde ist da noch nicht mal sicher.

Bei mir lies sich das relativ leicht regeln, da ich einfach den Geschädigten gebeten habe, mir kruz schriftlich mitzuteilen, dass er keinen Anspruch gegen meine Versicherung geltend gemacht hat und auch keinen geltend machen will. Das habe ich dann der Versicherung vorgelegt und damit war die Sache erledigt.

Gruß
Daniel

Wie kommt ein Geschädigter an die Versicherungsdaten des
Verursachers?

Mit dem Kennzeichen über den Zentralruf der Autoversicherer.

Darf ein Geschädigter mit der Reperatur sich 6 Wochen Zeit
lassen?

Ja.

Ciao, Wotan