Kfz-Versicherung

Hallo,

muss einem die Versicherung, bei einem verschuldeten Unfall darauf hinweisen, das man den verusachten Schaden auch zurückkaufen kann.

Gruss
Heinz

Nein muß sie nicht, wenn sich dieses zum Bsp. für dich nicht lohnen würde, dann entscheidet der Versicherer in der Regel einfach für Dich und teilt dir das dementsprechend auch nicht mit.

Gruß
jesch

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Hallo,

sind die Kosten (Rückkaufswert oder höhere Beiträge) von der Steuer abzugsfähig, wenn sich der Unfall auf dem Weg zur Arbeit ereignete.

Gruss
Heinz

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Ja.
Haftpflichtbeitrag ist ohnehin absetzbar. Die Kosten für den Unfall (zur Erhaltung des alten SFR) können auch abgesetzt werden. Incl. Gutachter, Gerichts- und Anwaltskosten.

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Hallo,

kann ich denn die Kosten (zur Erhaltung des alten SFR) von der Versicherung erfahren oder muss ich mir alles selber ausrechnen und wenn wie?

Gruss
Heinz

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jeder vernünftige Versicherer kann dir das telefonisch sofort durchgeben. Wir können es zu mindest :smile:

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