Meines Wissens kann man die Kfz-Versicherung immer zum Ablauf des Kalenderjahres kündigen. Wie sieht es aber aus, wenn man sein Auto abmeldet und zwei, drei Tage später wieder anmeldet? Kann man sich dann auch während des lfd. Jahres bei einer anderen Versicherung versichern?
des Kalenderjahres kündigen. Wie sieht es aber aus, wenn man
sein Auto abmeldet und zwei, drei Tage später wieder anmeldet?
Kann man sich dann auch während des lfd. Jahres bei einer
anderen Versicherung versichern?
Nein, der Versicherungsvertrag erlischt erst nach 6 Monaten. Es sei denn, das Auto wird auf eine andere Person umgemeldet.
ich will ja nicht kleinkariert sein, aaaber:
Der Vertrag erlischt sofort, der Versicherer hat aber 6 Monate Anspruch auf die Versicherung, wenn du das Auto auf dich wieder zulässt
Ruheversicherung ist (afaik) eine Anschlussversicherung, welche Beitragsfrei drin ist. Diese beinhaltet ja auch nur die Haftpflicht (ich hoffe, ich irre mich jetzt nicht) und keine VK, oder TK.
leider irrst du. in der ruheversicherung sind tk-schäden mitversichert (jedenfalls bei der huk). sollte afaik aber allgemeingültig sein.
aber blöde frage? ich war immer der meinung, daß die frist 18 monate sind. nämlich auch die frist der ruheversicherung, bis endgültig abgerechnet wird.
und hier steht was von einem jahr: http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/Ruheve…
was ist nun richtig?
ich hatte letztens so einen fall: da war das kfz seit mehr als einem jahr sillgelegt und der vn hat mit unserer vbk wiederzugelassen. wir haben den sf von der vorversicherung nicht bekommen. die hat auf doppelversicherung bestanden. wir mußten stornieren.
mfg snake
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