KFZ-versicherung

ich bekomme ende des monats ein neues auto. einher geht damit auch ein versicherungswechsel.
beim abmelden meines alten autos erlischt ja auch automatisch die versicherung dafür. da das kalenderjahr ja noch nicht rum ist, müsste ich ja von meiner alten versicherung des restbeitrag erstattet bekommen.
überweist die versicherung automatisch den restbetrag nach abmeldung des alten autos oder muss ich da irgendwelche formalitäten einhalten??
mfg
roberto

Nach der Abmeldung (vll. nach 2-3 Wochen, so schnell erhalten die von der Abmeldung auch keine Kenntnis) würde ich dort anrufen und um Auszahlung des Betrages bitten. In der Regel, gerade bei kleineren Beträgen, wartet der Versicherer auf eine Wiederzulassung des Fahrzeugs und bucht den zuviel bezahlten Betrag erstmal als Guthaben!

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hallo,
genau so ist es, kleine Ergänzung:

in dem Moment, in dem die neue Versicherung den Schadenfreiheitsrabatt bestätigt bekommt, beendet die Vorversicherung eine evtl. Ruheversicherung und erstattet den Betrag auch ohne Anruf zurück.
Andreas

Nach der Abmeldung (vll. nach 2-3 Wochen, so schnell erhalten
die von der Abmeldung auch keine Kenntnis) würde ich dort
anrufen und um Auszahlung des Betrages bitten. In der Regel,
gerade bei kleineren Beträgen, wartet der Versicherer auf eine
Wiederzulassung des Fahrzeugs und bucht den zuviel bezahlten
Betrag erstmal als Guthaben!

hallo

in dem Moment, in dem die neue Versicherung den
Schadenfreiheitsrabatt bestätigt bekommt, beendet die
Vorversicherung eine evtl. Ruheversicherung und erstattet den
Betrag auch ohne Anruf zurück.
Andreas

muß nicht sein.
wenn auf der 29a3 kein halterwechsel vermerkt ist, bleibts i.d.r. bei der ruheversicherung, außer der vn gibt bescheid. die versicherungswechselbescheinigung würde dann mit status 3 (ruhend) und endetag abgegeben werden werden.

gruß snake