Guten Morgen,
ich habe mein Auto als Zweitfahrzeug vollkasko versichert. Beitragssatz bisher 70%.
Nun hatte ich Mitte Dezember einen Unfall den ich selber verschuldet habe.
Versicherung hat die Reparatur ohne murren gezahlt. Soweit so gut, gestern kam dann der Schock:
Das erste Schreiben der Versicherung:
Nachtrag zum Versicherungsschein (11.01.2007)
Einstufung 70% Vierteljahresbeitrag 213,55
Das zweite Schreiben der Versicherung: (12.01.07)
Einstufung 140% !!! Vierteljahresbeitrag 351,40
Hallo?? Steigt man im Falles eines Unfalles der über die Vollkaskoversicherung abgewickelt wird um die Hälfte der Prozente??
Das kann doch nicht sein…
Bin dankbar für Hilfe
Bonatella
Guten Morgen,
Auch guten Morgen,
ich habe mein Auto als Zweitfahrzeug vollkasko versichert.
Beitragssatz bisher 70%.
Nun hatte ich Mitte Dezember einen Unfall den ich selber
verschuldet habe.
Versicherung hat die Reparatur ohne murren gezahlt. Soweit so
gut, gestern kam dann der Schock:
Das erste Schreiben der Versicherung:
Nachtrag zum Versicherungsschein (11.01.2007)
Einstufung 70% Vierteljahresbeitrag 213,55
Das zweite Schreiben der Versicherung: (12.01.07)
Einstufung 140% !!! Vierteljahresbeitrag 351,40
Schau doch einfach mal in deinen Versicherugnsbedingungen nach, in der Regel bei den Tarifbestimmungen Punkt 21, Rückstufung im Schadenfall. Manche Versicherer drucken die Rückstufungstabellen auch auf die Rückseite der Beitragsrechnungen. Evtl. kann es sein, dass dein Versicherer den Rückkauf des Schadens anbietet. Auf der Seite der Stiftung Warentest (hier der Link http://www.stiftung-warentest.de/online/auto_verkehr…) kannst du errechnen, ob es sich für dich lohnt.
Hallo?? Steigt man im Falles eines Unfalles der über die
Vollkaskoversicherung abgewickelt wird um die Hälfte der
Prozente??
Das kann doch nicht sein…
Bin dankbar für Hilfe
Bonatella
Michael
Hallo?? Steigt man im Falles eines Unfalles der über die
Vollkaskoversicherung abgewickelt wird um die Hälfte der
Prozente??
Hallo,
Du steigst nicht um Prozente, sondern um
Schadenfreiheitsklassen, hinter denen sich dann
„Prozente“ verbergen. Nachzulesen im Tarif der
Gesellschaft
Grüße
Hallo?? Steigt man im Falles eines Unfalles der über die
Vollkaskoversicherung abgewickelt wird um die Hälfte der
Prozente??
Die Steigerung ist nicht „um die Hälfte“ sondern auf das Doppelte (70 -> 140).
Das kann doch nicht sein…
Warum nicht ? Rechne doch mal nach, wieviele Jahre Du unfallfrei Beitrag zahlen mußt, damit die Reparaturkosten wieder drin sind.