KFZ-Versicherung

Moin Moin!
Habe mal eine Frage zum thema KFZ-Versicherung.
Und zwar hat sich meine Frau Selbständig gemacht.Nun wollen wir ein Auto Kaufen.Da wir unsere Autos bisher immer auf unsere Eltern als 2.Wagen versichert haben, wollte ich wissen ob es dabei bleiben kann.Es ist wichtig das, dass Auto auf den Namen meiner Frau zugelassen ist, und ihr Firmname im Fahrzeugschein steht. Besteht die mögligkeit das ihr Name im Fahrzeugschein+Fahrzeugbrief steht und z.b. ihre Mutter die Versicherung anmeldet?Also das Fahrzeug über ihrer Mutter Versichert ist?
Vielen Dank im Voraus

Hi Nils,

die Konstellation ist ungewöhnlich und bestimmt auch nicht die favorisierte Variante der Versicherer. Weil: gewerbliche Nutzung und abweichender Halter sind Merkmale von -statistich gesehen- „schadenträchtigen“ Risiken.

Aber wenn Du einen findest, der das mitmacht - bingo.

Nur: dies führt erfahrungsgemäß zu entsprechend hohen Prämien. Damit dürfte der Prämienvorteil, den Ihr Euch wohl hierdurch erhofft, aufgefressen werden.

Übrigens sollte man das auch mit dem Steuerberater besprechen, denn Prämienschuldner ist immer der Versicherungsnehmer, hier also die Mutter …

Grüße, M

Versicherung anmeldet?Also das Fahrzeug über ihrer Mutter
Versichert ist?

Masch hat Dich schon darauf hingewiesen, dass nicht mehr viele Gesellschaften die Halter/Versicherungsnehmer-Trennung zulassen.

Die einfachste Lösung wäre, sich den SFR von der Mutter übertragen zu lassen und Fahrzeug und Versicherung auf die Jungunternehmer laufen zu lassen. Dann gibt es auch kein Problem mit dem Finanzamt.

Servus!
Wie bereits von Masch gesagt, ist dies ein unerwünschtes Risiko, da man ja leichthin vermuten könnte, dass durch die abweichende VN-Eigenschaft die Unerwünschtheit eines VN verschleiert werden soll (z.B. wg. Insolvenz, Kündigung durch Vorversicherer, etc.).
Nun schließe ich aus Deinem Erstbeitrag , dass das KFZ aus Kostengründen ein Firmenwagen werden soll.
Was liegt alo näher, als die Versicherungsbeiträge auch zu Kosten zu machen? Mit der Firma als VN wohl am einfachsten.
Deshalb SFR von Mutti übertragen lassen (Achtung: Dauer des Führerscheinbesitzes, Sondereinstufung als Zweitwagen) und ggf. eine VN-Gemeinschaft mit der Firma bilden.
*Hoffe alles erwischtund keine Fehler gemacht zu haben *
Grüße

Moin Moin!

Habe mal eine Frage zum Thema KFZ-Versicherung.
Und zwar hat sich meine Frau selbständig gemacht.Nun wollen
wir ein Auto kaufen.Da wir unsere Autos bisher immer auf
unsere Eltern als Zweitagen versichert haben, wollte ich wissen,
ob es dabei bleiben kann.Es ist wichtig, dass das Auto auf den
Namen meiner Frau zugelassen ist und ihr Firmenname im
Fahrzeugschein steht. Besteht die Möglichkeit das ihr Name im
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief steht und z.B. ihre Mutter die
Versicherung anmeldet?Also das Fahrzeug über ihre Mutter
versichert ist?
Vielen Dank im Voraus.

Danke erst mal für die Antworten.
Funktioniert es denn immer noch mit der S/F übertragung?
Weil ihre Mutter kein Fahrzeug mehr besizt.Mit der Führerschein und 2 Wagen sache verstehe ich nicht so ganz wie du das meinst mit aufpassen???Also Führerschein besitzt sie seid 1999 und ihre Mutter wohl schon seit einer Ewigkeit.Also klar sehe ich es auch aus Steuertechnischen gründen so das der Wagen am besten auf meiner Frau läuft.Aber man versucht eben zu sparen wo man kann am Auto :smile:

Hi Nils,

eine SF-Übertragung ist immer soweit möglich, wie es die Tarifbestimmungen des einzelnen Versicherers vorsehen/zulassen.

Du musst entweder einen Versicherer, der diese Nutzer-/Halter-Konstellation zulässt, während deine Schwiegermutti Versicherungsnehmer ist/bleibt.
Oder ihr führt eine SF-Übertragung von Mutter auf Tochter durch, die Tochter wiederum stellt den SFR für das Firmenfz. zu Verfügung (SFR-berechtigte Person).

Wenn der FS ab 1999 vorliegt, kann per 01.07.08 max die Klasse SF8 angerechnet werden (wenn seit 99 kein Schaden eingetreten ist).

Meine Empfehlung: suche Dir einen Versicherer, der im gewerblichen Bereich sowohl Kfz als auch alle anderen Sparten abdeckt (die Eure Fa ja auch noch benötigt).
KEIN Direktversicherer, und der große VR aus Franken kommt für Euch m. E. ohnehin nicht in Frage.

Grüße, M

Hallo

eine SF-Übertragung ist immer soweit möglich, wie es die
Tarifbestimmungen des einzelnen Versicherers
vorsehen/zulassen.

so weit stimme ich zu

Du musst entweder einen Versicherer, der diese
Nutzer-/Halter-Konstellation zulässt, während deine
Schwiegermutti Versicherungsnehmer ist/bleibt.
Oder ihr führt eine SF-Übertragung von Mutter auf Tochter
durch, die Tochter wiederum stellt den SFR für das Firmenfz.
zu Verfügung (SFR-berechtigte Person).

warum so umständlich?
fzg auf firma versichern und zulassen. den sf der mutter in die firma einbringen. dies hat den vorteil, daß die mutter immer noch die sf-berechtigte person ist.
m.e. ist eine konstellation, wie du sie beschreibst nicht möglich, da dazu auch auf die tochter, wenn auch nur kurzfristig, ein kfz versichert werden müsste. eine sf-übertragung ohne kfz ist nicht möglich!

Wenn der FS ab 1999 vorliegt, kann per 01.07.08 max die Klasse
SF8 angerechnet werden (wenn seit 99 kein Schaden eingetreten
ist).

und keine unterbrechungen

KEIN Direktversicherer, und der große VR aus Franken kommt für
Euch m. E. ohnehin nicht in Frage.

wieso nicht? solange das fzg geschäftlich und nicht gewerblich genutzt wird, wird das risiko ohne probleme gezeichnet.

Snake

Mh also ich denke ich werde Montag mal bei unserer Huk Versicherung rein schauen.Also den FS hat sie ununterbrochen seit 1999 und ohne Unfall.Verstehe nicht so ganz die Sache mit der S/F überschreibung.Weil denke nicht das ihre Mutter noch einmal ein Fahrzeug sich Kaufen will.Eigentlich währe das beste, das das Fahrzeug auf meine Frau läuft mit niedrieger S/F.Und aus Steuertechnischen gründen eben auf ihr Geschäft.Es wird aber nur für fahrten zum Geschäft ansonten nur Privatfahrten.Alles Kompliziert.
LOL

also noch mal von vorn:
werdet euch erst mal darüber klar wer vn und wer halter werden soll!
ein von vn abweichender halter wird i.d.r. ungünstig.
bleibt also nur noch vn = firma oder vn = frau.

wenn der vn deine frau wird, dann kann sie sich unter bestimment voraussetzungen den sf übertragen lassen. wie viel das ist, kann hier ohne den genauen verlauf des vertrags inkl. unterbrechungen und schäden sowie führerscheindatum deiner frau, hier keiner sagen. wichtig der sf kann NICHT zurück übertragen werden!

wenn der vn die firma wird, dann wird der sf NICHT an die firma übertragen, sondern nur in den vertrag eingebracht. die schwiegermama „leiht“ quasi ihren sf der firma. der sf gehört weiterhin ihr. die firma hat keine verfügungsgewalt über den sf!

konstruktionen wie eine sf-übertragung von schwiegermutter auf die frau und dann den sf in die firma einbringen funktionieren nicht, da dazu wenigstens für eine kurze zeit deine frau der vn eines fzg sein müßte. außerdem ist sowas i.d.r. den aufwand nicht wert. kann man auch alles noch später machen, wenn dann mal ein kfz als privatperson versichert werden soll.

hoffe jetzt ist es klarer

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ja das war soweit nun verständlich.Müsste ich mit meinem Steuerberater nur abklären ob es unbedingt auf der Firma laufen muss, oder ob es reicht wenn das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen wird.Der Steuergeschichte wegen. Also Unfälle gabs in den letzen Jahren nicht.Und der S/F Ihrer Mutter liegt glaube ich bei 40 oder 35 Prozent.
Schönen Dank für eure Hilfe

hm ist ein rechenexempel. laßt euch mal beide varianten durchrechnen wenn der der steuerberater sein ok gibt

Hi,

warum so umständlich?
fzg auf firma versichern und zulassen. den sf der mutter in
die firma einbringen. dies hat den vorteil, daß die mutter
immer noch die sf-berechtigte person ist.

Ja, toll, eine Fa mit der Mutter der Chefin als SFR-berechtigte Person… würde ich von abraten.

m.e. ist eine konstellation, wie du sie beschreibst nicht
möglich, da dazu auch auf die tochter, wenn auch nur
kurzfristig, ein kfz versichert werden müsste. eine
sf-übertragung ohne kfz ist nicht möglich!

Stimmt, bin ich jetzt in der Kürze nicht drauf eingegangen. Lösung: für einen Tag ist Tochter VN (privat).

und keine unterbrechungen

stimmt, habe ich vorausgesetzt.

solange das fzg geschäftlich und nicht gewerblich genutzt wird

häh? Ich sehe a) den Unterschied nicht, und wette b) dass 95% der Direkt-VR hier kein vernünftiges Angebot abgeben. Der große aus dem Frankenland zeichnet so was nach meinem Kenntnisstand gar nicht. Anfragen kostet natürlich nix.

Grüße, M

hallo,

solange das fzg geschäftlich und nicht gewerblich genutzt wird

häh? Ich sehe a) den Unterschied nicht, und wette b) dass 95%
der Direkt-VR hier kein vernünftiges Angebot abgeben. Der
große aus dem Frankenland zeichnet so was nach meinem
Kenntnisstand gar nicht. Anfragen kostet natürlich nix.

gewerbliche nutzung liegt dann vor, wenn mit dem zu schützenden objekt geld verdient wird (bsp.: taxi, mietwagen, spedition)
bei geschäftlicher nutzung ist das kfz nur mittel zum zweck um von a nach b zu kommen um zum beispiel geschäftliche termine wahr zu nehmen, mit dem kfz wird kein geld verdient (bsp.: makler, baufimen …)

glaub mir, wenn das kfz nur geschäftl. genutzt wird, kann das risiko in co gezeichnet werden. so nen dreck hab ich täglich bei dem verein auf dem tisch. ich arbeite dort :smile:

kannst ja gern anrufen und dich vergewissern ^^

außerdem machen die direktversicherer noch viel wildere geschichten (bsp.: sf-berechtigte personen bei privatverträgen). allerdings eher aus unwissenheit xD

snake

Hi,

ah, diese Definition…

gewerbliche nutzung liegt dann vor, wenn mit dem zu
schützenden objekt geld verdient wird (bsp.: taxi, mietwagen,
spedition)
bei geschäftlicher nutzung ist das kfz nur mittel zum zweck um
von a nach b zu kommen um zum beispiel geschäftliche termine
wahr zu nehmen, mit dem kfz wird kein geld verdient (bsp.:
makler, baufimen …)

ist mir neu (und finde ich auch kurios), aber dann kostet Anfragen ja wirklich nix, umso besser für den Fragenden.

außerdem machen die direktversicherer noch viel wildere
geschichten

Ja, kommt vor, aber für gewerbliche Kunden habe ich dort noch keine attraktiven (d. h. preisgünstigen) Angebote gesehen. Exquisite Risiken wie Rechtsanwälte + Co mal ausgenommen.

Grüße, M