Wie versichert man sein erstes Auto am günstigsten?
Als zweitwagen des Vaters, wenn dieser z.B. für den erstwagen 30 % zahlt
oder über die Motorrad-Versicherung des Vaters, z.B. 50 %?
Hat ein 18 Jähriger bei der KFZ-Versicherung Vorteile, wenn er vorher am begleitenden Fahren ab 17 teilgenommen hat?
Hallo,
in diesem fiktiven Fall „kommt´s drauf an“. Eine definitive Antwort kann es mit diesen Angaben nicht geben, da die Rabattstaffelungen zunächst mal zwischen Motorrad und PKW, außerdem zwischen alten Verträgen und neuen Verträgen und dazu noch zwischen zwei Gesellschaften unterschiedlich sein können.
Hilft nur: Durchrechnen lassen vom Vermittler des Vertrauens.
Gruß
Andreas
Hallo,
am günstigsten ist der geschilderte Fall „Begleitendes Fahren ab 17“. Speziell bei der A…z bedeutet dies: Keinen Zuschlag, Zweitwagen-Regelung über die Eltern (also 85%, für alle Autos, also auch Bruder, Schwester usw, wenn diese auch mit 17 schon loslegen), gilt bis 23 Jahre für alle anderen Autos, spart im Durchschnitt etwa 2.500 € über die Jahre.
Falls nicht mit 17:
Es gibt auch bei der A…z eine Kunden-Kinder-Regelung, Einstieg mit 95%, aber mit Zuschlägen für junge Fahrer. Voraussetzung: Eltern-Auto ist nicht bei 85%, sondern günstiger (wie von Dir geschildert).
Die Regelung über die Eltern ist die mit 140% die etwas teurer Alternative. Immer fallen Zuschläge an. Günstiger könnte es werden, wenn die Eltern bestimmten Berufsgruppen angehören, die von diesem Versicherer gefördert werden.
Schöne Grüße
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Das Zweitfahrzeug im Juni auf den Vater anmelden (evtl. zurückdatieren) und zum 01.01. zu einer zweiten Gesellschaft bringen.
Mindestens 45% in HK und 50% in Kasko. Dann als berechtigter Fahrer den 18 Jährigen (oder 18 Jährigen mit begleitetem Fahren) dort eintragen.
Grüsse
A.
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[MOD] Ermahnung wegen Werbung
Hallo,
dies ist die erste und letzte Ermahnung. Wir dulden hier auch keine verstecke Werbung!
Gruß
CM
Hallo CM,
gelten für alle die selben Richtlinien?
Wenn ja - das hier passt zu Deinem Artikel.
Richtlinien
* Sei freundlich und auf keinen Fall beleidigend!
Also, gleiches Recht für alle!
Ich mache keine Anspielungen mehr - und Sie drücken sich einfach etwas weniger Kompanie-Feldwebel-mäßig aus.
Schon paast es .
Gruß,
M
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Es gibt Versicherungen, bei denen das Zweitfahrzeug im vorgenannten Fall auf den Namen des Kindes mit SF 2 = 85 % eingestuft wird und nicht, wie sonst üblich mit SF 1/2 = 140 %. Auf den eigenen Namen hat den Vorteil, dass das Kind bereits von Anfang an für sich selbst schadensfreie Jahre „erfährt“ und damit unabhängig vom Vater ist. Die Frage nach Zweitwagen- oder Motorrad-Versicherung des Vaters erübrigt sich damit.
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Hallo!
Also, gleiches Recht für alle!
Ich mache keine Anspielungen mehr - und Sie drücken sich
einfach etwas weniger Kompanie-Feldwebel-mäßig aus.
Schon paast es .
Ich pflege als Moderator den Ton, der angemessen ist. Immerhin hätte ich Deinen Beitrag auch löschen können und Ruhe wär gewesen! Aber schön, dass Du nun scheinbar angefangen hast die Spielregeln hier zu lesen 
Gruß
CM