Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
folgender Sachverhalt:
hatte in den Jahren vor 2000 kein Auto auf mich zugelassen. Dann von 2000-2004 ein Kfz mit SF-Klasse 13 meiner Lebensgefährtin bei „meiner“ Versicherung. Im März 2009 brauchte ich wieder ein eigenes Kfz. Aufgrund eines Angebots „meiner“ Versicherung (380€/anno)habe ich nun im Mai wieder ein Auto zugelassen. Danach stellte sich heraus, dass diese Versicherung nur zum quasi VIERfachen Beitrag möglich ist - wegen SF oder sonstwas - Details sind mir bis heute unklar. Dies veranlaßte mich, rückwirkend zum Zulassungsdatum durch die Versicherung meiner Lebensgefährtin im Rahmen der Zweitwagenregelung eine Umdeckung vornehmen zu lassen. Jetzt bekomme ich von meiner „alten“ Versicherung eine Rechnung über 150€, angeblich weil kein Vertrag zustande kam…
Ist dies rechtens, oder wird versucht, mich für meine „Untreue“ zu bestrafen?
Für ein kurzes Statement bin ich dankbar
Hallo,
davon habe ich noch nie etwas gehört. Hattest du evtl. mal ein Kurzzeit-Kennzeichen? Nur das könnte ich mir vorstellen.
Viele Grüße
Veronika
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
dann halte ich das Statement mal kurz: Wenn der Vertrag aufgehoben wird, dann hat der Versicherer trotzdem das Recht, für die verganene Zeit, in der ja Versicherungsschutz gewährt wurde, einen Beitrag „pro rata temporis“, also zeitanteilig zu verlangen. Das könnten dann mit den 150 € in etwa hinkommen.
Ist also kein böser Wille, sondern (leider) das Recht des Versicherers.
Gruß
Alex Haid
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
es ist rechtens was die Gesellschaft macht, allerdings würde ich die Gesellschaft wechseln, bzw. den Betreuer, da Ihr Betreuer sowas innerhalb von einem Tag klären sollte…ist keine große Sache…
Falls Sie sich bald mal für einen neuen Versicher entscheiden möchten, wenden Sie sich gerne an mich.
Besten Gruß
Jonas Mummenbrauer
Gothaer Versicherung
02921 17421
Hallo Alex,
danke für die Email.
Nur: Von welchem Vertrag sprichst du? - es gab ja nur eine vorläufige Deckungszusage, die ist umsonst, und durch die rückwirkende Umdeckung stand meine „alte Versicherung“ quasi nie in der Leistungspflicht ! Ich habe nichts unterschrieben! Wenn dies o.k. wäre, hieße das doch, daß z.B. jeder Händler seinen Kunden 10€ für die Benutzung eines Einkaufswagens in Rechnung stellen dürfte, obwohl das Bestücken desselben (rechtlich) in keiner Weise zu einer Kaufverpflichtung führt??( beide Fälle, Einkaufswagen und Doppelkarte sind ein Akt der Kundenbindung bzw -Gewinnung - oder assoziiere ich hier falsch?)
Gruß
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hallo, besten Dank für Ihren Hinweis,
trotzdem, hätte „mein Kundenberater vor Ort“ nicht VOR Abgabe seines Erstangebots entsprechend recherchieren müßen, anstatt mir NACH Zulassung das vierfache seines Angebots in Rechnung stellen zu wollen?
Sorry, aber „seriös“ ist was anderes…
mfG
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo nochmal,
eine vorläufige Deckung ist ebenfalls ein Vertrag, der separat von dem eigentlichen zu betrachten ist. Und Verträge kommen nicht zwingend durch Unterschriften zustande, dafür reicht das sog. konkludente Handeln, also die eindeutige Absicht etwas tun zu wollen.
Mit der Annahme einer Doppelkarte bzw. eVB-Nr. und die Zulassung eines Kfz mittels dieser ist der eindeutige Wille erkennbar. Und wäre etwas passiert, dann hätte der Versicherer auch in dieser Zeit leisten müssen.
Deshalb steht in alle Kfz-Bedingungen folgendes:
„Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir Anspruch auf einen der
Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags.“
Da führt also kein Weg drum herum, dass auch für diesen Zeitraum Beitrag gezahlt werden muss. Ansonsten könnte jemand mit viel Langeweile sich von vorläufiger Deckung zu vorläufiger Deckung hangeln, ohne je einen Beitrag zu zahlen. Das funktioniert natürlich nicht.
Gruß
Alex
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo nochmal,
eine vorläufige Deckung ist ebenfalls ein Vertrag, der separat
von dem eigentlichen zu betrachten ist. Und Verträge kommen
nicht zwingend durch Unterschriften zustande, dafür reicht das
sog. konkludente Handeln, also die eindeutige Absicht etwas
tun zu wollen.
apropos „konkludentes Verhalten“ - dies war die Folge eines falschen oder nicht ausreichend recherchierten Angebots. Wozu ein Angebot einholen, wenn sich niemand daran hält? Da hätte ich die Doppelkarte gleich aus dem Netz laden können und schlicht der Dinge harren, die da kommen…
Mit der Annahme einer Doppelkarte bzw. eVB-Nr. und die
Zulassung eines Kfz mittels dieser ist der eindeutige Wille
erkennbar. Und wäre etwas passiert, dann hätte der Versicherer
auch in dieser Zeit leisten müssen.Deshalb steht in alle Kfz-Bedingungen folgendes:
„Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben
wir Anspruch auf einen der
Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags.“
Vielleicht können Sie mir noch sagen, was es jetzt mit einer RÜCKWIRKENDEN Umdeckung auf sich hat. Irgendwie bezahle ich ja dann für einen gewissen Zeitraum 2 Mal für dieselbe Leistung…
Da führt also kein Weg drum herum, dass auch für diesen
Zeitraum Beitrag gezahlt werden muss. Ansonsten könnte jemand
mit viel Langeweile sich von vorläufiger Deckung zu
vorläufiger Deckung hangeln, ohne je einen Beitrag zu zahlen.
Das funktioniert natürlich nicht.
Ja, das ging bei mir wochenlang und es ist fraglich, ob dieses Weiterhangeln tatsächlich möglich ist (von Zulassungsbehörden und Versicherern gemeinsam genutzte Datenbanken) Das würde wohl ziemlich schnell auffliegen…
Gruß
Robert
Gruß
Alex
Hallo,
dann halte ich das Statement mal kurz: Wenn der Vertrag
aufgehoben wird, dann hat der Versicherer trotzdem das Recht,
für die verganene Zeit, in der ja Versicherungsschutz gewährt
wurde, einen Beitrag „pro rata temporis“, also zeitanteilig zu
verlangen. Das könnten dann mit den 150 € in etwa hinkommen.Ist also kein böser Wille, sondern (leider) das Recht des
Versicherers.Gruß
Alex Haid
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
folgender Sachverhalt:
hatte in den Jahren vor 2000 kein Auto auf mich zugelassen.
Dann von 2000-2004 ein Kfz mit SF-Klasse 13 meiner
Lebensgefährtin bei „meiner“ Versicherung. Im März 2009
brauchte ich wieder ein eigenes Kfz. Aufgrund eines Angebots
„meiner“ Versicherung (380€/anno)habe ich nun im Mai wieder
ein Auto zugelassen. Danach stellte sich heraus, dass diese
Versicherung nur zum quasi VIERfachen Beitrag möglich ist -
wegen SF oder sonstwas - Details sind mir bis heute unklar.
Dies veranlaßte mich, rückwirkend zum Zulassungsdatum durch
die Versicherung meiner Lebensgefährtin im Rahmen der
Zweitwagenregelung eine Umdeckung vornehmen zu lassen. Jetzt
bekomme ich von meiner „alten“ Versicherung eine Rechnung über
150€, angeblich weil kein Vertrag zustande kam…
Ist dies rechtens, oder wird versucht, mich für meine
„Untreue“ zu bestrafen?
Für ein kurzes Statement bin ich dankbarHallo Alex,
danke für die Email.
Nur: Von welchem Vertrag sprichst du? - es gab ja nur eine
vorläufige Deckungszusage, die ist umsonst, und durch die
rückwirkende Umdeckung stand meine „alte Versicherung“ quasi
nie in der Leistungspflicht ! Ich habe nichts unterschrieben!
Wenn dies o.k. wäre, hieße das doch, daß z.B. jeder Händler
seinen Kunden 10€ für die Benutzung eines Einkaufswagens in
Rechnung stellen dürfte, obwohl das Bestücken desselben
(rechtlich) in keiner Weise zu einer Kaufverpflichtung
führt??( beide Fälle, Einkaufswagen und Doppelkarte sind ein
Akt der Kundenbindung bzw -Gewinnung - oder assoziiere ich
hier falsch?)
Gruß
Also rückwirkende Umdeckung kenne ich so nicht. In diesem Fall würde es natürlich auch keinen Sinn machen, dass 2 x gezahlt wird.
Normaler Weise - z. B. wenn ein Angebot fehlerhaft war und der Beitrag doch deutlich höher - kann man sich für einen anderen Anbieter entscheiden. Dann zahlt man für den kurzen Zeitraum der vorl. Deckung beim alten Anbieter und beim neuen beginnt es ebenfalls mit der vorl. Deckung, bis dann der Hauptvertrag zustande kommt.
Das ist der übliche Fall. Wenn der alte Versicherer die Vokabel „rückwirkende Aufhebung“ benutzt, ok, dann kann er trotzdem Geld verlangen. Aber der neue Versicherer wird ja nicht sagen: Sie sind heute zu uns gekommen und wir versichern Sie jetzt rückwirkend ab Mai 2009. Das macht ja überhaupt keinen Sinn. Von daher kann der neue Versicherer auch für diese Zeit keinen Beitrag verlangen.
Gruß
Alex
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Also rückwirkende Umdeckung kenne ich so nicht. In diesem Fall
würde es natürlich auch keinen Sinn machen, dass 2 x gezahlt
wird.Normaler Weise - z. B. wenn ein Angebot fehlerhaft war und der
Beitrag doch deutlich höher - kann man sich für einen anderen
Anbieter entscheiden.
Genau das habe ich gemacht, allerdings erst zwei Wochen nach Zulassung, als dann die alte Versicherung so langsam mal mit den „richtigen“ Tarifen rüberkam.
Dann zahlt man für den kurzen Zeitraum
der vorl. Deckung beim alten Anbieter und beim neuen beginnt
es ebenfalls mit der vorl. Deckung, bis dann der Hauptvertrag
zustande kommt.Das ist der übliche Fall. Wenn der alte Versicherer die
Vokabel „rückwirkende Aufhebung“ benutzt, ok, dann kann er
trotzdem Geld verlangen. Aber der neue Versicherer wird ja
nicht sagen: Sie sind heute zu uns gekommen und wir versichern
Sie jetzt rückwirkend ab Mai 2009. Das macht ja überhaupt
keinen Sinn.
Genau das ist passiert: der „neue“ Versicherer hat von „rückwirkender Umdeckung“ gesprochen, ich wußte garnicht, daß es so etwas überhaupt gibt, in meinem nunmehr gültigen und bezahlten Versicherungsschein steht als Vertragsbeginn das Zulassungsdatum und der Vertrag läuft 1 Jahr ab Zulassungsdatum.
Was ist denn da bei wem schief gelaufen? Bei mir jedenfalls nicht, ich habe prompt an alle die angeforderten Information über mich etc. ehrlich weitergegeben…
nochmal ein Gruß
(das wird ja immer komplizierter, statt einfacher…)
Von daher kann der neue Versicherer auch für
diese Zeit keinen Beitrag verlangen.
Gruß
Alex
Hallo nochmal,
eine vorläufige Deckung ist ebenfalls ein Vertrag, der separat
von dem eigentlichen zu betrachten ist. Und Verträge kommen
nicht zwingend durch Unterschriften zustande, dafür reicht das
sog. konkludente Handeln, also die eindeutige Absicht etwas
tun zu wollen.apropos „konkludentes Verhalten“ - dies war die Folge eines
falschen oder nicht ausreichend recherchierten Angebots. Wozu
ein Angebot einholen, wenn sich niemand daran hält? Da hätte
ich die Doppelkarte gleich aus dem Netz laden können und
schlicht der Dinge harren, die da kommen…Mit der Annahme einer Doppelkarte bzw. eVB-Nr. und die
Zulassung eines Kfz mittels dieser ist der eindeutige Wille
erkennbar. Und wäre etwas passiert, dann hätte der Versicherer
auch in dieser Zeit leisten müssen.Deshalb steht in alle Kfz-Bedingungen folgendes:
„Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben
wir Anspruch auf einen der
Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags.“Vielleicht können Sie mir noch sagen, was es jetzt mit einer
RÜCKWIRKENDEN Umdeckung auf sich hat. Irgendwie bezahle ich ja
dann für einen gewissen Zeitraum 2 Mal für dieselbe
Leistung…Da führt also kein Weg drum herum, dass auch für diesen
Zeitraum Beitrag gezahlt werden muss. Ansonsten könnte jemand
mit viel Langeweile sich von vorläufiger Deckung zu
vorläufiger Deckung hangeln, ohne je einen Beitrag zu zahlen.
Das funktioniert natürlich nicht.Ja, das ging bei mir wochenlang und es ist fraglich, ob dieses
Weiterhangeln tatsächlich möglich ist (von Zulassungsbehörden
und Versicherern gemeinsam genutzte Datenbanken) Das würde
wohl ziemlich schnell auffliegen…Gruß
RobertGruß
Alex
Hallo,
dann halte ich das Statement mal kurz: Wenn der Vertrag
aufgehoben wird, dann hat der Versicherer trotzdem das Recht,
für die verganene Zeit, in der ja Versicherungsschutz gewährt
wurde, einen Beitrag „pro rata temporis“, also zeitanteilig zu
verlangen. Das könnten dann mit den 150 € in etwa hinkommen.Ist also kein böser Wille, sondern (leider) das Recht des
Versicherers.Gruß
Alex Haid
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
folgender Sachverhalt:
hatte in den Jahren vor 2000 kein Auto auf mich zugelassen.
Dann von 2000-2004 ein Kfz mit SF-Klasse 13 meiner
Lebensgefährtin bei „meiner“ Versicherung. Im März 2009
brauchte ich wieder ein eigenes Kfz. Aufgrund eines Angebots
„meiner“ Versicherung (380€/anno)habe ich nun im Mai wieder
ein Auto zugelassen. Danach stellte sich heraus, dass diese
Versicherung nur zum quasi VIERfachen Beitrag möglich ist -
wegen SF oder sonstwas - Details sind mir bis heute unklar.
Dies veranlaßte mich, rückwirkend zum Zulassungsdatum durch
die Versicherung meiner Lebensgefährtin im Rahmen der
Zweitwagenregelung eine Umdeckung vornehmen zu lassen. Jetzt
bekomme ich von meiner „alten“ Versicherung eine Rechnung über
150€, angeblich weil kein Vertrag zustande kam…
Ist dies rechtens, oder wird versucht, mich für meine
„Untreue“ zu bestrafen?
Für ein kurzes Statement bin ich dankbarHallo Alex,
danke für die Email.
Nur: Von welchem Vertrag sprichst du? - es gab ja nur eine
vorläufige Deckungszusage, die ist umsonst, und durch die
rückwirkende Umdeckung stand meine „alte Versicherung“ quasi
nie in der Leistungspflicht ! Ich habe nichts unterschrieben!
Wenn dies o.k. wäre, hieße das doch, daß z.B. jeder Händler
seinen Kunden 10€ für die Benutzung eines Einkaufswagens in
Rechnung stellen dürfte, obwohl das Bestücken desselben
(rechtlich) in keiner Weise zu einer Kaufverpflichtung
führt??( beide Fälle, Einkaufswagen und Doppelkarte sind ein
Akt der Kundenbindung bzw -Gewinnung - oder assoziiere ich
hier falsch?)
Gruß
Das ist in der Tat etwas kompliziert. Da kann ich auch aus der Ferne nicht viel mehr zu sagen. Kennen, tue ich das so jedenfalls von keinem meiner Kunden oder den Versicherern, mit denen ich arbeite.
Ich würde mich aber mit dieser Frage „Warum beginnt der Vertrag beim neuen Versicherer rückwirkend, wenn do woanders eine vorläufige Deckung bestanden hat“ noch mal an diesen wenden. Denn im Endeffekt muss dieser Versicherer ja nichts mehr leisten für die vergangene Zeit und hätte es auch nie gemusst. Also warum soll dafür ein Beitrag gezahlt werden?!
Toi toi auf jeden Fall
Beste Grüße nochmal.
Alex
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]