Kfz versicherung

hallo,
man hat mir auf einem parkplatz die fensterscheibe „beifahrerseite“ meines autos eingeschlagen und mir einige sachen aus dem auto gestohlen - ich habe eine teilkaskoversicherung - die versicherung habe ich bereits seit 2006 oder 2007 -
nun sagt mir mein versicherungsvertreter das die entwendeten sachen ( notebook kamera navy ) nicht ersetzt werden -
wo bekomme ich hinweise wo kann ich mich informieren ob das so richtig ist gibt es im internet irgend eine seite wo ich mich erkundigen kann
gruss und dank knut d9e

Hallo Knut,

die Aussage ist völlig korrekt denn die Kaskoversicherung dechkt Schäden am Auto und nicht an beliebigen, im Auto befindlichen Dingen. Hierzu gibt es in manchen guten Hausratversicherungen eine Klausel, über die man z. B. bis 300 € oder 500 € Diebstahl aus einem Kfz verischern kann. Über die Kaskoversicherung läuft so etwas nicht.

Gruß

Alex Haid

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Hallo!

So weit brauchst Du gar nicht suchen. Gewöhnlich steht in Deinen Versicherungsbedingungen, dass grundsätzlich nur mit dem Fahrzeug fest verbundene Teile in der (Teil-)kasko mitversichert sind.

Da ich nicht weiß, bei welcher Versicherung Du bist, hab ich nachfolgend mal die Musterbedingungen des Gesamtverbands herausgesucht (rechts oben zum download):

http://www.gdv.de/Publikationen/versicherungsbedingu…

Hier ist unter A.2.1.2 ff der Kasko-Inhalt angegeben und ersichtlich, dass sich die Teilkasko auf fest eingebaute Teile bezieht (bis auf evtl. extra angegebene Ausnahmen).

Für Notebook und Kamera (sofern das keine billige für evtl. Unfallfotos war) siehts demnach schlecht aus. Das Navi sollte dabei sein, wenns fest eingebaut ist.

Frag ggf. mal - falls vorhanden - bei Deiner Hausratversicherung nach. Evtl. ist das da mit dabei - da kenn ich mich nicht aus :wink:

Schönen Gruß
Bernd

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Hallo,

soweit mir bekannt ersetzt die Teilkasko nur bei festeingebauten Dingen (z.B. Radio), ich bin mir da aber nicht ganz sicher, bin mit der Schadensabwicklung nicht vertraut.

Gruß,
Micha

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Ist ihr Auto Voll oder Teilkasko versichert??

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Teilkasko

Teilkasko

Leider ist dies so richtig!
Die Teile die sie aufgezählt haben, sind nur gegen einen Beitragszuschlag
versicherbar.
Bei der Fotokamera ist es aber möglich, dass diese bis zu einem bestimmten
Grenzbetrag ersetz wird.
Sprechen Sie doch noch mal mit Ihrem Vertreter über evtl. Möglichkeiten.

Grüße